Volle Rente für Verdingkinder gefordert

Ehemaligen Verdingkindern soll die Rente nicht gekürzt werden dürfen, wenn sie eine Genugtuung erhalten haben. Dies fordert die Rechtskommission des Nationalrats in einer Motion an den Bundesrat, wie sie am Freitag mitteilte. In dieser Woche hatte die Sendung Kassensturz darüber berichtet, dass Betroffenen die Ergänzungsleistungen gestrichen wurden, weil mit der Auszahlung der Genugtuung eine gewisse Vermögensgrenze überschritten worden war. Insgesamt haben rund 9000 ehemalige Verdingkinder und andere Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen beim Bund eine Entschädigung beantragt. Dies für das vor Jahrzenten erlittene Unrecht.

Quelle:swisstxt
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