Schutz für Behinderte bei Triage

Menschen mit Behinderungen in der Schweiz sollen besser geschützt werden, falls es in einem Spital zur Triage kommt. Dafür brauche es eine verbindliche rechtliche Grundlage, sagt Caroline Hess-Klein von der Organisation «Inclusion Handicap». Der Schutz der Menschen mit Behinderung vor Diskriminierung stehe in derVerfassung. Was das bei Triage-entscheidungen heisst, habe der Gesetzgeber bis heute nicht konkretisiert. Auch die UNO-Behindertenrechts-konvention verpflichte die Staatendazu, Menschen mit Behinderungbesonders zu schützen, sagt Hess-Klein. Besonders in Ausnahmesituationen wie einer Pandemie.

Quelle:swisstxt
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