Zuger Doppelinitiative wird verschoben

Wahlbeschwerde mit guten Chancen

Die Doppelinitiative verlangt, das ehemalige L&G-Gebäude beim Bahnhof Zug sei wieder zu verkaufen.

(Bild: zvg)

Die Doppelinitiative kommt nicht wie geplant im Juni vors Volk. Der Zuger Stadtrat hat die Abstimmung über den Umzug der Verwaltung ins ehemalige Landis & Gyr-Gebäude vorsorglich verschoben. Wegen einer Beschwerde ist die rechtliche Lage derzeit völlig unklar.

Im Februar hat das Zuger Stadtparlament beschlossen, das unter dem Namen Doppelinitiative bekannte Volksbegehren dem Stimmvolk im Juni zur Abstimmung vorzulegen. Gleichzeitig beschloss der Grosse Gemeinderat (GGR) jedoch auch, die Initiative «Ja zu gesunden Stadtfinanzen» in «Ja zum Verkauf des L & G-Gebäudes und Ja zu gesunden Stadtfinanzen» abzuändern (zentral+ berichtete). Dies mit der Begründung, dass damit der Inhalt der Initiative korrekter ausgedrückt werde.

Nun hat die Stadtregierung entschieden, die Abstimmung zu verschieben, wie sie am Dienstag mitgeteilt hat.

«Es gibt keine explizite rechtliche Grundlage, ob es zulässig ist, den Titel einer Initiative neu zu formulieren.»

Martin Würmli, Zuger Stadtschreiber

Das Initiativ-Komitee hat gegen den Entscheid des GGR, den Titel der Initiative abzuändern, mittlerweile Beschwerde beim Regierungsrat eingereicht. Gleichzeitig beantragt das Komitee aufschiebende Wirkung. Diesem Anliegen komme der Stadtrat entgegen, heisst es in der Mitteilung. Der Stadtrat erachte es als durchaus möglich, dass die Beschwerde gutgeheissen wird. Stadtschreiber Martin Würmli erklärt: «Indem der Abstimmungstermin vorerst ausgesetzt wird, will der Stadtrat vermeiden, dass die Abstimmung im Nachhinein für ungültig erklärt wird.»

Gemäss Würmli ist es in Zug bisher noch nie vorgekommen, dass der Titel einer Initiative neu formuliert wurde. «Es gibt keine explizite rechtliche Grundlage, ob das zulässig ist.» Deshalb habe er an der GGR-Sitzung darauf hingewiesen, dass es rechtliche Fragen auslösen könnte, sagt der Stadtschreiber.

Ein Vernunftsentscheid des Stadtrates

Grundsätzlich ist es so, dass nach Überweisung des GGR zuhanden des Stimmvolkes am nächstmöglichen Termin über die Initiative abgestimmt werden muss. Letztlich habe der Stadtrat aber auch aus Gründen der Vernunft entschieden, den Termin zu verschieben. «Es hätte aus Kostengründen keinen Sinn gemacht, das ganze Stimmmaterial zu drucken und zu verschicken, solange noch rechtliche Fragen offen sind. Denn je nach Entscheid der Regierung hätte danach das Material nochmals neu gedruckt werden müssen», so Würmli.

Das Stimmvolk hat im Jahr 2012 beschlossen, das L & G-Gebäude zu kaufen, damit die städtische Verwaltung an einem Standort zentralisiert werden kann. Die Doppelinitiative wendet sich gegen den Umzug der städtischen Verwaltung. Sie fordert, das Gebäude wieder zu verkaufen und die Verwaltung in der historischen Altstadt zu belassen.

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