So attraktiv sind Jobs in der Verwaltung

Mehr Ferien beim Kanton Zug – das sagen die Parteien

Luzian Franzini von der ALG fordert fünf Wochen Ferien für alle Kantonsangestellten. (Bild: zvg/ber)

Der Regierungsrat will die Anstellungsbedingungen von Kantonsangestellten verbessern. Die Parteien sind grundsätzlich dafür. Zu diskutieren geben zusätzliche Dienstaltersgeschenke und die Erhöhung des Ferienanspruchs.

Der Kanton Zug soll attraktiv und gegenüber anderen Kantonen konkurrenzfähig bleiben. Die Anstellungsbedingungen werden deshalb überarbeitet. Sie sollen dem heutigen Arbeitsmarkt angepasst werden. Aber wie? Dazu konnten sich die Parteien in einer Vernehmlassung äussern.

FDP und SVP fordern den Regierungsrat mit Blick auf die Privatwirtschaft auf, sich mit zu vielen Zusatzleistungen zurückzuhalten. ALG und SP hingegen wollen den Fokus nicht nur auf die Erarbeitung attraktiverer, sondern vor allem fairerer Anstellungsbedingungen legen. Die Mitte blieb in ihren Ausführungen zum Projekt eher knapp. Die GLP hat keine Stellungnahme verfasst.

Neues Lohnsystem kommt gut an

Einig sind sich die Parteien in Bezug auf das Herzstück des Projekts, die Auffrischung des Lohnsystems. Mit sogenannten «stufenlosen Lohnbändern» will der Kanton künftig garantieren, dass ähnliche Arbeit ähnlich entlöhnt wird. Dazu soll die Zuordnung der Angestellten zu einem Lohnband nach möglichst transparenten Kriterien erfolgen. Dazu gehören Funktionsbeschreibung, zu erledigende Aufgaben, Ausbildung sowie mitzubringende berufliche Erfahrung. Ein Lohnband wird definiert durch einen festgelegten Mindest- und einen Höchstlohn.

«Der Ermessensspielraum bei der Funktionseinreihung ist riesig.»

ALG-Kantonsrat Luzian Franzini

Wie der Regierungsrat sind die Parteien grundsätzlich der Meinung, dass das Lohnsystem eine transparentere, glaubwürdigere und nachvollziehbarere Lohneinstufung und -entwicklung bringt. Für die Grünen und die SP steht die Transparenz bei der konkreten Einstufung innerhalb eines Lohnbandes allerdings auf wackeligen Füssen.

«Der Ermessensspielraum bei der Funktionseinreihung ist riesig», sagt ALG-Kantonsrat Luzian Franzini auf Nachfrage von zentralplus. Die beiden Parteien fordern deshalb ein Instrument zur Erfassung und zur Überprüfbarkeit der Einstufung und der Lohnentwicklung, um willkürliche Lohneinteilungen zu verhindern.

Erfahrung wird stärker gewichtet

Die Treue- und Erfahrungszulage (Trez) für Kantonsangestellte soll mit der neuen Vorlage ins Lohnsystem eingebaut werden. Belohnt werden soll in Zukunft weniger die Diensttreue als mehr die Erfahrung, Zusatzqualifikationen und Leistung, so der Regierungsrat. Die Löhne würden durch die Anhebung der Maxima der Lohnklassen konkurrenzfähig bleiben.

Die Parteien stehen geschlossen hinter der dem Einbau der Trez ins Lohnsystem. Rot/Grün verweist allerdings darauf, dass sich dies für einzelne Leute nachteilig auswirken könnte, indem sie durch ihre Einstufung praktisch um den Genuss von Zulagen gebracht würden. ALG und SP fordern deshalb eine Lösung, welche die Besitzstandswahrung garantiert. Indem die Maxima der Lohnklassen angehoben werden, sollen die Löhne konkurrenzfähig bleiben.

Keine zusätzlichen Dienstaltersgeschenke von Seiten der Bürgerlichen

Nicht mehr entschädigt wird die Diensttreue. Ginge es nach dem Regierungsrat, sollen Dienstaltersgeschenke deshalb in Zukunft grosszügiger ausfallen. Treue Kantonsangestellte sollen bereits nach 10 und 15 Jahren mit einer zusätzlichen Ferienwoche oder wahlweise mit einem Viertel des Monatslohns belohnt werden.

Ab 20 Dienstjahren entschädigt der Kanton dann mit 10 Tagen Urlaub oder einem halben Monatslohn. Wer sein ganzes Leben in die Dienste des Kantons stellt (45 Dienstjahre), erhält damit künftig 70, statt wie bisher 40 Urlaubstage zusätzlich.

Während die ALG, Mitte und SP den Ausbau der Dienstaltersgeschenke befürworten, betrachten die zwei bürgerlichen Parteien ihn mit Blick auf die Privatwirtschaft mit Skepsis. «Vor allem was Dienstaltersgeschenke für Kaderpositionen betrifft, kann der Kanton bereits jetzt mit der Privatwirtschaft konkurrieren», sagt FDP-Präsident Cédric Schmid auf Nachfrage von zentralplus.

Für die SVP hingegen ist klar, dass Verwaltungsangestellte bereits jetzt einige Vorteile geniessen. «So etwa einen besseren Kündigungsschutz und höhere Arbeitsplatzsicherheit als privatwirtschaftlich angestellte Mitarbeitende», sagt SVP-Fraktionschef Philip Brunner.

ALG und SP wollen fünf Wochen Ferien für alle

Ebenfalls zu diskutieren gibt das Anliegen des Regierungsrats, den Ferienanspruch auszubauen. Der Kanton Zug ortet hier im Vergleich zu anderen grossen öffentlichen und privaten Arbeitgebenden aktuell den grössten Schwachpunkt. Kantonsangestellte in Zug haben gut 20–25 Prozent weniger Ferientage als im Kanton Luzern.

Die SVP widerspricht der Ansicht des Regierungsrats indirekt und betont in ihrer Stellungnahme, dass der Kanton diesbezüglich «bereits heute absolut konkurrenzfähig» sei. Während FDP und Mitte mit der vorgeschlagenen Erhöhung von 3–5 Tagen je nach Alterskategorie einverstanden sind, fordern ALG und SP 25 Tage Ferienanspruch für das gesamte Personal – unabhängig vom Alter der Angestellten.

Lehrerinnen ab 40: Gleicher Lohn für weniger Arbeit

«Aus Gründen der Gleichbehandlung» aller Kantonsangestellten will der Regierungsrat den zusätzlichen Ferienanspruch bei den Lehrpersonen in Form der früheren Entlastung von Unterrichtslektionen berücksichtigen. Neu soll Kantonsschullehrerinnen bereits ab dem 45., Lehrern an gemeindlichen Schulen hingegen ab dem 40. Altersjahr eine Entlastungslektion zu ihrem Pensum hinzugerechnet werden.

Für die betroffenen Lehrpersonen bedeutet das: Gleiches Pensum, weniger Arbeit. Die bisherige Altersentlastung für Lehrer über 55 und 60 Jahre bleibt bestehen. Ebenfalls sollen künftig auch Lehrpersonen mit Pensen unter 50 Prozent im Alter entlastet werden.

«Zugs Lehrpersonen haben Anspruch auf beides, auf Entlastungslektionen und zusätzliche Ferientage.»

ALG-Kantonsrat Luzian Franzini

Die FDP verweist darauf, dass die Anstellungsbedingungen für die Pädagogen bereits gut seien und lehnt deren zusätzliche Entlastung deshalb wie die SVP ab. Mitte, SP und ALG unterstützen den Vorschlag des Regierungsrats. Letztere beiden wollen sich allerdings gegen die Verrechnung der Ferienansprüche in Form von Entlastungslektionen wehren. «Zugs Lehrpersonen haben Anspruch auf beides, auf Entlastungslektionen und zusätzliche Ferientage», findet Luzian Franzini von der ALG.

Der Kantonsrat wird laut Finanzdirektor Heinz Tännler im Sommer 2022 über die Anpassungen beraten. Wenn kein Referendum ergriffen wird, dürften die revidierten Anstellungsbedingungen im Juni 2023 in Kraft treten.

Themen
Deine Ideefür das Community-Voting

Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.

Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.
Zeichenanzahl: 0 / 1500.


0 Kommentare
    Apple Store IconGoogle Play Store Icon