Vorsicht bei Auslieferung nach Russland
Will die Schweiz Menschen nach Russland ausliefern, müssen die Behörden künftig genauer hinschauen. Zu diesem Schluss kommt das Bundesgericht. Es hat den Fall eines ehemaligen Bankiers beurteilt, der nach Russland ausgeliefert werden sollte. Die bisherigen Garantien Russlands im Zusammenhang mit der Behandlung ausgelieferter Personen reichten nicht mehr aus, befanden die Richterinnen und Richter in Lausanne. Hintergrund sind unter anderem zahlreiche Verurteilungen Russlands durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Die Auslieferung des jetzt betroffenen Bankiers wird nun neu beurteilt.
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