TI: Corona-Testpflicht war rechtens

Die temporäre Corona-Testpflicht für ungeimpftes Gesundheits- und Betreuungspersonal im Tessin war verhältnismässig, wie das Bundesgericht entschieden hat. Dieses hat eine Beschwerde verschiedener Personen abgewiesen, so die Behörde.

Zwar habe es sich beim Beschluss des Tessiner Regierungsrates um einen Eingriff in die Grundrechte der Betroffenen gehandelt. Dieser sei aufgrund der damaligen Corona-Situation aber verhältnismässig gewesen.

Von September 2021 bis Ende März 2022 musste sich das Gesundheits- und Betreuungspersonal im Kanton Tessin einmal in der Woche auf eine Corona-Infektion testen lassen.

Quelle:swisstxt
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