Strafbefehle gegen Klimaaktivisten

Nach der Blockade des Hauptsitzes der Credit Suisse am Montag hat die Zürcher Staatsanwaltschaft fast alle der 64 Aktivistinnen und Aktivisten freigelassen. Die meisten erhielten einen Strafbefehl wegen Nötigung, bei einigen komme Hausfriedensbruch dazu, teilt die Zürcher Staatsanwaltschaft mit. Zwei Personen bleiben in Haft, für sie wird wegen Verdunkelungs- und Fluchtgefahr Untersuchungshaft beantragt. Die Aktivisten hatten sich am Montagmorgen beim Eingang der Bank angekettet und sich passiv der Verhaftung widersetzt. Sie mussten von der Polizei weggetragen werden.

Quelle:swisstxt
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