SEM: Meldepflicht für neue Abflugorte

Der Bund will die Meldepflicht für die Daten von Flugpassagieren um 15 Flughäfen ausdehnen. Zu den neu betroffenen Flughäfen gehören unter anderem Bangkok, Beirut, Ankara, Kiew und St. Petersburg. Wird die Meldepflicht eingeführt, muss die Fluggesellschaft vor dem Abflug die Daten der Passagiere den Schweizer Behörden melden. Das Staatssekretariat für Migration SEM will so rechswidrige Einreisen besser bekämpfen und die Grenzkontrollen verbessern. Die Daten werden 24 Stunden später gelöscht. Bisher gilt diese Meldepflicht für 27 Abflugorte in 21 Ländern. Sie werde aufgrund einer Risikoanalyse erlassen, schreibt das SEM.

Quelle:swisstxt
SEM: Meldepflicht für neue Abflugorte
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