Schwarze Listen für Krankenkassen

Wer die Krankenkassen-Prämien nicht bezahlt, kommt in fünf Kantonen auf sogenannte Schwarze Listen. Betroffene erhalten dann nur noch im Notfall medizinische Behandlungen. National- und Ständerat haben sich nun definitiv darauf geeinigt, dass die Listen weiter bestehen dürfen. Zuletzt wurde unter anderem beschlossen, dass säumige Prämienzahlerinnen und -Zahler nicht in alternative Versicherungsmodelle wie das Hausarztmodell eingeteilt werden. Wird der Lohn Betroffener gepfändet, werden die Krankenkassen-Prämien künftig direkt vom Lohn abgezogen.

Quelle:swisstxt
Schwarze Listen für Krankenkassen
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