Schwarze Listen für Krankenkassen
Wer die Krankenkassen-Prämien nicht bezahlt, kommt in fünf Kantonen auf sogenannte Schwarze Listen. Betroffene erhalten dann nur noch im Notfall medizinische Behandlungen. National- und Ständerat haben sich nun definitiv darauf geeinigt, dass die Listen weiter bestehen dürfen. Zuletzt wurde unter anderem beschlossen, dass säumige Prämienzahlerinnen und -Zahler nicht in alternative Versicherungsmodelle wie das Hausarztmodell eingeteilt werden. Wird der Lohn Betroffener gepfändet, werden die Krankenkassen-Prämien künftig direkt vom Lohn abgezogen.
Quelle:swisstxt