Rücktritt wegen öffentlichem Druck
Elisabeth Kopp war am 2. Oktober 1984 im ersten Wahlgang in den Bundesrat
gewählt worden. 1989 trat die FDP-
Politikerin aus dem Bundesrat zurück.
1988 war bekannt geworden, dass sie
ihren Ehemann in einem Telefonanruf
wegen einer möglichen Verwicklung in Geldwäscherei zum Rückzug aus einem
Unternehmen aufgefordert hatte. Der
öffentliche Druck bewog Kopp schliesslich zum Rücktritt aus der Landes-
regierung, obwohl sie jede moralische oder rechtliche Schuld stets
zurückwies.
Ein Jahr später wurde sie vom Bundes-gericht vom Vorwurf der Amtsgeheimnisverletzung freigesprochen.
Quelle:swisstxt
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