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NR zu Kündigung Völkerrechtsverträge
Die Kündigung und die Änderungen wichtiger völkerrechtlicher Verträge soll durch das Parlament oder im Falle eines Referendums durch das Volk genehmigt werden müssen. Nach dem Ständerat hat auch der Nationalrat einem entsprechenden Gesetzesentwurf zugestimmt. Gegen den Vorstoss wehrte sich die Grüne Fraktion und der Bundesrat. Beide argumentierten, für die Umsetzung dieser Änderung sei nicht nur ein Gesetz, sondern auch eine Verfassungsgrundlage nötig.
Quelle:swisstxt
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