NR für gesichertes Aufenthaltsrecht

Ausländerinnen und Ausländer, die von Sozialhilfe abhängig werden, sollen deswegen ihr Aufenthaltsrecht nicht verlieren, wenn sie seit mindestens zehn Jahren ununterbrochen in der Schweiz gelebt haben und ihre Lage nicht mutwillig herbeigeführt haben. Das will der Nationalrat. Er hat eine parlamentarische Initiative der SP angenommen, mit 96 zu 85 Stimmen. Laut der Mehrheit vermeiden Sozialhilfeberechtigte eigentlich den Gang aufs Sozialamt, um ihren Aufenthaltsstatus nicht zu gefährden. Betroffen seien häufig Frauen und Kinder. Die Vorlage geht wieder an die Ständeratskommission, diese hatte die Initiative bisher abgelehnt.

Quelle:swisstxt
NR für gesichertes Aufenthaltsrecht
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