Kürzere Dienstdauer im Zivilschutz

Zivilschützer können ihren Dienst nicht wie Armeeangehörige am Stück leisten. Das hat der Ständerat entschieden, wie zuvor der Nationalrat. Der Vorschlag des Bundesrates ist damit vom Tisch. Einverstanden ist der Ständerat dagegen mit dem Vorschlag, Zivilschützer bei Katastrophen auch ins grenznahe Ausland zu entsenden – allerdings nicht weltweit, wie dies eine Minderheit wollte. Einig sind sich die Räte, dass mit der Gesetzesänderung die Zivilschutz-Dienstpflicht verkürzt werden soll. Diese dauert heute vom 20. bis zum 40. Altersjahr. Neu soll sie mit dem 19. Altersjahr beginnen und spätestens mit dem 36. Altersjahr enden.

Quelle:swisstxt
Kürzere Dienstdauer im Zivilschutz
0 Kommentare
Apple Store IconGoogle Play Store Icon