Kein Recht auf Händler-Telefonnummer

Online-Händler wie Amazon und Zalando müssen für ihre Kunden nicht zwingend per Telefon erreichbar sein. Das haben die obersten Richter der Europäischen Union in Luxemburg entschieden. Eine deutsche Konsumentenorganisation hatte gegen Amazon geklagt, weil der Online-Konzern den Kunden keine Telefonnummer zur Verfügung stellt. Die Richter des Europäischen Gerichtshofs EuGH haben nun entschieden, dass eine Telefonnummer oder eine E-Mail-Adresse nicht zwingend nötig seien, aber Online-Händler müssten ein Kommunikationsmittel bereitstellen, über das sie schnell erreichbar seien, etwa einen Internet-Chat oder Kontaktformulare.

Quelle:swisstxt
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