GPK der Räte zu Affäre um Bundesanwalt
Die Amtsführung von Bundesanwalt Michael Lauber gebe keinen Anlass, dessen fachliche oder persönliche Eignung zu hinterfragen. Das halten die Geschäftsprüfungskommissionen von National- und Ständerat fest. Es gebe keine Anzeichen, dass Lauber in Bezug auf sein 3. Treffen mit Fifa-Präsident Infantino bewusst nicht die Wahrheit gesagt habe. Lauber hatte mehrmals gesagt, das Treffen habe wohl stattgefunden, doch könne er sich nicht daran erinnern. In dieser Sache ist ein Disziplinarverfahren der Aufsichtsbehörde hängig, in das die GPK nicht eingreifen wollen. Die Gerichtskommission entscheidet, ob sie Bundesanwalt Lauber dem Parlament zur Wiederwahl vorschlägt.
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