EU-Gericht stärkt Flüchtlingsschutz
Der Europäische Gerichtshof EuGH in Luxemburg hat ein Grundsatzurteil zum Flüchtlingsschutz gefällt. Der EuGH hält fest, dass ein Flüchtling die Rechte, die in der Genfer Flüchtlingskonvention garantiert werden, behält, selbst wenn er wegen einer schweren Straftat verurteilt wird. Entsprechend dürfen Flüchtlinge, auch wenn sie eine Gefahr für die Sicherheit eines Landes darstellen, nicht in ein Land ausgeschafft werden, in dem ihnen Folter oder andere unmenschliche Behandlung droht. Die Rechte aus der Genfer Flüchtlingskonvention sind jedoch eng begrenzt. So würde einzig das Anwesenheitsrecht garantiert, urteilten die Richter.
Quelle:swisstxt