Doch keine Sanierungspflicht für Masten

Bis Ende 2030 hätten Stromfirmen Masten an gefährlichen Stellen nachisolieren oder abdecken müssen. Strommasten können für grosse Vögel wie Uhus oder Störche nämlich Todesfallen sein.

Die Branche hat sich gewehrt. Die Revision sei 2022 zurückgestellt worden, so Robin Poel vom Bundesamt für Umwelt. Grund sei vor allem die angespannte Situation auf dem Strommarkt gewesen.

Der Direktor des Verbands Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen, Michael Frank, begrüsst dies, weil es bei der Kosteneinschätzung Differenzen gegeben habe. Raffael Ayé, Geschäftsführer des Vogelschutzverbands BirdLife Schweiz, kritisiert: Man befinde sich in einer akuten Biodiversitätskrise.

Quelle:swisstxt
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