D: Begrenzte Impfpflicht kommt
Der Deutsche Bundestag hat eine erste begrenzte Impfpflicht für Gesundheitspersonal und weitere Krisenregelungen beschlossen. Für das Gesetz der Ampel-Koalition von SPD, FDP und Grünen stimmten 571 Abgeordnete. Mit Nein votierten 80 Abgeordnete, 38 enthielten sich. Konkret sollen Beschäftigte in Einrichtungen mit schutzbedürftigen Menschen wie Pflegeheimen und Kliniken bis 15. März 2022 Nachweise als Geimpfte oder Genesene vorlegen müssen. Die Impfpflicht für bestimmte Berufe ist umstritten, da befürchtet wird, dass Impfunwillige aus Pflegeberufen ausscheiden oder diese gar nicht erst anstreben.
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