Covid-Zertifikat unverhältnismässig

Studierende, die mittels Zertifikat bestätigen konnten, dass sie geimpft, genesen oder getestet waren, durften im Herbst 2021 wieder in die Vorlesungssäle, auch im Kanton Freiburg.

Diese Zertifikatspflicht für den Präsenzunterricht war laut Bundesgericht ab dem Zeitpunkt, an dem die Covidtests selbst bezahlt werden mussten, verfassungswidrig. Das Gericht hat eine entsprechende Beschwerde gegen die Bestimmungen des Kantons Freiburg gutgeheissen.

Studierende mit wenig Geld hätten bei den Testkosten finanziell unterstützt werden müssen, so das Urteil des Gerichts.

Quelle:swisstxt
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