Bundesrat passt Lebensmittelrecht an

Läden und Restaurants müssen ihrer Kundschaft künftig schriftlich mitteilen, wo offen verkaufte Backwaren produziert worden sind. Diese Änderung des Lebensmittelrechts hat der Bundesrat am Freitag verabschiedet.

In weiteren Anpassungen hat der Bundesrat zudem neu geregelt, dass Detailhändler und Produzenten etwa Haltbarkeitsdaten beachten müssen, wenn sie Nahrungsmittel spenden oder an gemeinnützige Organisationen weitergeben.

Neu gilt auch ein Grenzwert für die schwer abbaubaren sogenannten PFAS-Chemikalien. Rückstände davon dürfen in Eiern, Fleisch, bestimmten Fischarten oder Meeresfrüchten einen festgelegten Höchstwert nicht überschreiten.

Quelle:swisstxt
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