Bundesgericht kippt Heizungs-Urteil

Öl- und Gasheizungen dürfen per Initiative verboten werden. Zu diesem Schluss kommt das Bundesgericht, das damit einen Entscheid des Luzerner Kantonsgerichts revidiert.

In der Luzerner Gemeinde Hochdorf verlangt eine Klimainitiative, dass ab dem Jahr 2030 keine Heizungen mehr mit Öl oder Gas betrieben werden dürfen. Auch noch funktionierende Heizungen müssten demnach ersetzt werden.

Gemeinderat, Regierung und das Luzerner Kantonsgericht erklärten die Initiative für ungültig oder wiesen Beschwerden gegen diese Ungültigkeitserklärung ab. Nun hat das Bundesgericht aber entschieden, dass die Initiative nicht gegen übergeordnetes Recht verstösst.

Quelle:swisstxt
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