Bergsturz von Bondo: Niemand schuldig

Für den tödlichen Bergsturz von 2017 in Bondo trägt niemand die Schuld. Zu diesem Schluss kommt das Kantonsgericht Graubünden. Es hat die Beschwerde eines Opferanwaltes gegen die Einstellung des Verfahrens abgelehnt wie das Radio und Fernsehen für die italienischssprachige Schweiz RSIberichtet. Die Staatsanwaltschaft hatte die Strafuntersuchung eingestellt: Der Bergsturz sei nicht vorhersehbar gewesen, daher könne auch niemand strafrechtlich verfolgt werden, so die Begründung. Beim Bergsturz im August 2017 waren 8 Wanderer aus Deutschland, Österreich und der Schweiz ums Leben gekommen.

Quelle:swisstxt
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