Gericht spricht von «erheblicher krimineller Energie»

Zweieinhalb Jahre Haft für Zuger Cabrio-Schlitzer

Vor den Jugendlichen war kaum ein Zuger Cabriolet sicher. (Bild: Flickr Guillaume Vachey)

Es ist ein happiges Urteil des Zuger Strafgerichts: Es verurteilt einen heute 19-Jährigen zu 30 Monaten Haft. Dieser hatte unter anderem in Zug tausende Cabriolets aufgeschlitzt. Seine mitangeklagte Freundin wurde hingegen freigesprochen.

Während der Urteilsverkündung flossen sowohl bei der Mitangeklagten, als auch bei ihren Eltern Tränen. Tränen der Erleichterung, denn die 19-Jährige wurde vom Zuger Strafgericht am Montag freigesprochen. Ausserdem erhält sie aufgrund der zehntägigen Untersuchungshaft eine Entschädigung von 2'500 Franken.

Gemeinsam mit ihrem Freund musste sich die 19-Jährige vor Gericht wegen mehrfacher Sachbeschädigung und bandenmässigem Diebstahl verantworten. Sie soll dabei gewesen sein, als eine Jugendbande sich bei rund 2'000 Autos im Kanton Zug gewaltsam Zugang verschaffte, um Geld und Wertgegenstände daraus zu stehlen (zentralplus berichtete).

Das Gericht sprach die junge Frau jedoch frei. Es betonte, dass es keine eindeutige Sache gewesen sein, sondern vielmehr ein Urteil im Zeichen von «im Zweifel für den Angeklagten». Die Gründe für den Freispruch waren unter anderem, dass keiner der Mittäter sie belastet hatte. Zudem zeigte ein Gutachten, dass ihre an Tatorten gefundenen DNA-Spuren von einem DNA-Übertrag stammen könnten. Dies, nachdem sie mit ihrem Freund zuvor «intim geworden war». Ihr Freund war derweil der Hauptangeklagte.

Raub wiegt schwer

Das Urteil, welches das Gericht über ihn fällte, rief bei niemandem Freudentränen hervor. Denn der 19-Jährige wurde zu 30 Monaten Freiheitsstrafe verdonnert. Darin enthalten ist der Widerruf des bedingten Vollzugs der Freiheitsstrafe von zwölf Monaten. Der junge Mann war bereits einschlägig vorbestraft. Mit seinem Urteil bleibt das Strafgericht nur geringfügig unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft.

«Für Sie war es eine Art Nebenjob.»

Strafrichter

Als schlimmstes Vergehen erachtete das Strafgericht den Raub, als der Angeklagte im April 2018 mit einem Kollegen einen Jugendlichen um Bargeld brachte. «Dabei kommt erschwerend hinzu, dass der Beschuldigte sich die Tat während der laufenden Probezeit zu Schulden kommen liess», so der Strafrichter.

Bei der Nötigung, als der Angeklagte mit einem Kollegen einen Drogendealer ausnehmen wollte, sprich das Kokain umsonst ergattern, sei der gebürtige Kosovare die treibende Kraft gewesen. Ebenfalls wurde der junge Mann der Fälschung von Ausweisen schuldig gesprochen. Er nutzte den Ausweis des Bruders, um am Automaten Zigaretten zu kaufen – dies, obwohl er zu diesem Zeitpunkt bereits 18-jährig war.

Taten teilweise verjährt

Den Hauptbestandteil der Verhandlung vom letzten Mittwoch bildeten die erwähnten «Cabriolet-Touren». Bei rund 17'500 Fahrzeugen soll es die Jugendbande versucht haben. Der Vorwurf lautete auf banden- und gewerbsmässigen Diebstahl, mehrfache Sachbeschädigung und mehrfachen Hausfriedensbruch.

«Sie sind bis heute im Berufsleben nicht wirklich angekommen.»

Richter

Hier wurde der Angeklagte in insgesamt sieben Fällen freigesprochen, unter anderem wegen fehlender Mittäter und fehlender zeitlicher oder örtlicher Nähe zu den anderen Delikten. Ausserdem sind einige der Taten bereits verjährt. Ein Grossteil der Taten blieb jedoch haften. Alleine wegen Hausfriedensbruch wurde er in 63 Fällen schuldig gesprochen. Das Gericht sprach von einem «schweren Verschulden» und einer «erheblichen kriminellen Energie».

Dem Angeklagten wurde vorgerechnet, dass er durch die Diebstähle rund 20'000 Franken erbeutete. «Dies macht rund 500 Franken pro Monat. Für Sie war es also eine Art Nebenjob», richtete der Richter deutliche Worte an den Beschuldigten.

Fünfjähriger Landesverweis

Das Gericht verurteilte den Beschuldigten nicht bloss zu einer Freiheitsstrafe, sondern auch zu einem fünfjährigen Landesverweis. Dies aufgrund des Raubs. «Wir haben geprüft, ob es sich hier um einen Härtefall handeln könnte. Doch der Beschuldigte erfüllt mehrere Integrationskriterien nicht», erklärt der Richter.

Dazu gehöre, dass der 19-Jährige wiederholt straffällig geworden war und die Beteuerungen, dass nun Schluss sei, bloss Lippenbekenntnisse waren. «Ausserdem sind Sie bis heute im Berufsleben nicht wirklich angekommen. Der Wille, dies zu ändern, war auch nicht zu erkennen», so der Richter weiter. Das Gericht glaube nicht daran, dass der Angeklagte künftig ein deliktfreies Leben führen wird.

Der Anwalt des Angeklagten liess im Gerichtssaal offen, ob er das Urteil weiterziehen wird. Es ist noch nicht rechtskräftig.

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4 Kommentare
  • Profilfoto von Joseph de Mol
    Joseph de Mol, 28.08.2019, 09:40 Uhr

    Das wahrlich problematische Diktum ist die Tatsache, dass die Nationalität absichtlich verschweigt werden soll und mit der obskuren Begründung operiert wird, diese Erwähnung würde Diskriminierung begünstigen. Dabei ist es gerade andersherum. Die Fakten, dazu gehört auch die Nationalität, liegen im Bereich des ausgewiesenen öffentlichen Interesses – gerade im Bereich der Kriminalistik. Die Menschen haben ein Bedürfnis, dass man ihnen reinen Wein einschenkt. Und das zurecht! Die Taktik, aus vermeintlichem Schutz vor Diskriminierung darauf aktiv zu verzichten, führt nicht zum erhofften Effekt. Sondern ist lediglich Wasser auf die Mühlen derer, die in der Analyse der Kriminalstatistik bereits bewandert sind. Kontraproduktives Possentheater.

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  • Profilfoto von Rolf Oehen
    Rolf Oehen, 27.08.2019, 14:16 Uhr

    … uuuuhhh ich musste mich wieder voll durchlesen um bestätigt zu sehen, dass es sich «auch bei diesem Delikt» nicht um einen Schächentaler handelt… Dann stellt sich die Frage: Warum nur 5 Jahre Landesverweis? Brauchen wir denn solche Gabi-Schlitzer bei uns – später wieder?

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  • Profilfoto von Maximilian Marti
    Maximilian Marti, 26.08.2019, 23:27 Uhr

    Wäre der Täter Eidgenosse würde seine staatliche Zugehörigkeit genüsslich erwähnt.
    Warum werden straffällige Ausländer bevorzugt behandelt?
    Wo bleibt die journalistische Integrität?

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    • Profilfoto von Christian Hug
      Christian Hug, 27.08.2019, 08:04 Uhr

      Die Berichterstattung zum Strafmass ist verlinkt zum Gerichtsverfahren. In diesem ist die Nationalität des Täters erwähnt. Ausserdem war er zum Zeitpunkt der Tat noch minderjährig, was sich im Strafmass auswirkt.

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