Gericht rügt strenge Demo-Regelung
Das Bundesgericht hat die im Kanton Bern bis Ende Mai gültige 15-Personenregel für Demonstrationen nachträglich für unzulässig erklärt. Die Regel habe gegen die Versammlungsfreiheit verstossen, so die Begründung. Die Urner Regelung mit maximal 300 Personen hat das Gericht hingegen gestützt.
Das Bundesgericht hat die im Kanton Bern bis Ende Mai gültige 15-Personenregel für Demonstrationen nachträglich für unzulässig erklärt. Die Regel habe gegen die Versammlungsfreiheit verstossen, so die Begründung. Die Urner Regelung mit maximal 300 Personen hat das Gericht hingegen gestützt.
Quelle:swisstxt
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