Facebook-Likes können strafbar sein

Wer einen ehrverletzenden Beitrag auf der Social-Media-Plattform Facebook mit einem «Like» versieht oder den Beitrag mit anderen im Internet teilt, kann sich der Ehrverletzung schuldig machen. Das Bundesgericht BGer bestätigt in diesem Punkt einen Entscheid des Obergerichts des Kantons Zürich, wie das BGer mitteilte. Im schlimmsten Fall riskiere man beim Liken eines ehrverletzenden Artikels eine Geldstrafe, so Martin Steiger, Experte für IT- und Medienrecht. Darum sollte man beim Liken von Inhalten zurückhaltend vorgehen. Gemäss Urteil gilt die Weiterverbreitung einer üblen Nachrede als eigenständiges Delikt.

Quelle:swisstxt
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