BR: Vorschlag für Investitionskontrolle
Künftig sollen Übernahmen durch ausländische staatliche oder staatsnahe Investoren in allen Branchen gemeldet und vom Bund genehmigt werden müssen. Nötig könnten solche Kontrollen etwa dann sein, wenn ein für die Schweiz strategisch wichtiges Unternehmen durch die Übernahme ausfallen könnte und wichtige Leistungen nicht innert kurzer Zeit ersetzt werden könnten. Das Parlament hatte eine solche Investitionskontrolle im Frühling 2020 gefordert, nach dem Einstieg chinesischer Staatsfonds bei mehreren Schweizer Firmen. Die Einzelheiten legt der Bundesrat in einem neuen Gesetz vor.
Quelle:swisstxt
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