Rückweisung des Reglements

Airbnb-Initiative: Luzerner Parlament lehnt Umsetzung ab

Das Airbnb-Reglement erntete viel Kritik seitens Parlament. (Bild: kok)

Am Donnerstag hat der Grosse Stadtrat Luzern über die Umsetzung der Airbnb-Initiative debattiert. Das Reglement des Stadtrats konnte nicht überzeugen.

Einzig die SP-Fraktion hat am Donnerstag das Reglement des Stadtrats direkt umsetzen wollen. Alle anderen Parteien haben Rückweisungen zur Überarbeitung an den Stadtrat befürwortet oder in die Baukommission. Das Votum fiel deutlich aus. Mit 13 zu 34 Stimmen stimmte das Luzerner Stadtparlament für eine Rückweisung in die Baukommission.

Dabei wurde die Sitzung fast zum Krimi. Bei der finalen Stimmabgabe musste jeder Stadtrat einzeln sein Votum abgeben, nachdem sein Name aufgerufen wurde. Das hatte die SP beantragt. Mit der Rückweisung in die Baukommission wird sich die Umsetzung der Airbnb-Initiative verzögern.

Reglement zur Airbnb-Initiative erhält breite Kritik

Im März 2023 stimmte Luzern für die Initiative «Wohnraum schützen – Airbnb regulieren». Sie verlangt, dass Wohnungen in der Stadt Luzern nur noch maximal 90 Tage im Jahr zu touristischen Zwecken vermietet werden dürfen (zentralplus berichtete).

Doch die Umsetzung des Stadtrats wurde scharf torpediert. Das Reglement, veröffentlicht im Januar, erhalte eine «willkürliche Hoteldefinition», kritisierte die Hotelbranche (zentralplus berichtete). Denn künftig sollen Zimmer mit Küchen nicht mehr erlaubt sein. Das betrifft auch sogenannte Serviced Appartements, die einige Hotelbetriebe heute anbieten.

Dass sich ein Gross der Parteien daran stört, bezeichnete Mario Stübi (SP) am Donnerstag als «ernüchternd». Er sagte: «Nach Gutdünken wird der Volkswille uminterpretiert». Dass Serviced Appartements von der Initiative tangiert werden, sei bereits im Abstimmungsbüchlein gestanden. Dafür habe sich das Volk ausgesprochen. Er stellte die Idee in den Raum, eine zweite Initiative mit einem formulierten Reglement zu lancieren.

Schlupflöcher sollen geschlossen werden

Ebenfalls Kritik gab es an vermeintlichen Schlupflöchern im Reglement. «Der Stadtrat hat Tür und Tor geöffnet für den Umbau von Airbnb-Wohnungen zu Hotels», sagte Jona Studhalter (Junge Grüne). Aktuelle Airbnb-Anbieter müssten dafür nur die Küchen ausbauen, eine Rezeption errichten und ein Frühstück anbieten. Die Airbnb-Industrie sei «kreativ und anpassungsfähig».

Seine Fraktion beantragte daher als einzige Rückweisung in die Baukommission. Bei der ersten Abstimmung siegte der Antrag bereits mit 24 zu 23. Bei der zweiten Abstimmung dann deutlicher. Alle anderen Parteien, bis auf die SP, hatten anfangs die Rückweisung an den Stadtrat beantragt oder befürwortet.

Hoteldefinition stösst auf breite Kritik

Die GLP sagte, die Umsetzung des Stadtrats verfehle «Sinn und Zweck der Initiative», indem es Hotelbetriebe beschränke – diese würden keinen Wohnraum wegnehmen. Die Mitte betonte, die Umsetzung erschwere es, mit kleinem Budget Ferien in Luzern zu machen. Die FDP bezeichnete das Reglement als «Katastrophe», wegen der Ungleichbehandlung von Hotels innerhalb und ausserhalb der Tourismuszone, und kritisiert die Kosten der Umsetzung. Die SVP kritisierte unter anderem die Hoteldefinition.

Nach den Voten der Fraktionen äusserte sich Manuela Jost (GLP), Baudirektorin, ein Stück weit selbstkritisch: «Der Stadtrat steht zu dem Reglement. Aber es scheint noch Diskussionen zu geben». Es sei daher sinnvoll, dass das Reglement zurück in die Fachgremien komme.

Das gibt ausserdem zu reden

Weitere Punkte werden im Fachgremium nun erneut debattiert. Beispielsweise die Übergangsfrist von fünf Jahren nach Inkrafttreten des Reglements, in der sich für Anbieter nichts ändern soll. Und die Erlaubnis, dass Luzerner an ihrem Hauptwohnsitz uneingeschränkt Kurzzeitvermieten dürfen. Das kritisiert die SP. Ebenfalls hatte die Baukommission nach ihrer ersten Beratung eine Verschärfung gewünscht (zentralplus berichtete).

Auch möglich ist, dass die Luzerner noch einmal an die Urne müssen. Denn der Beschluss des Grossen Stadtrats untersteht dem fakultativen Referendum. Ursprünglich sollte das Reglement am 1. September in Kraft treten – nun wird es länger dauern.

Verwendete Quellen
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