Am Mittwoch kommts zum Prozess

Showdown zwischen Jolanda Spiess-Hegglin und Ringier

Die Berichterstattung über die Zuger Landammannfeier 2014 beschäftigt bis heute die Gerichte. (Bild: Collage zentral+)

Wie viel hat der «Blick» mit seiner Berichterstattung über die Zuger Landammannfeier und die damalige Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin verdient? Mit dieser Frage beschäftigt sich am Mittwoch das Zuger Kantonsgericht.

Mit dem Fingerspitzengefühl eines Walrosses hat der «Blick» 2014 über die Geschehnisse an der Zuger Landammannfeier berichtet. Schlagzeilen wie «Rummel ums Rammeln» oder «Heggli zeigt ihr Weggli» waren der Gipfel der Geschmacklosigkeit, mit welcher das Boulevardblatt pikante Einzelheiten einer angeblichen Sexaffäre verbreitete.

Bis heute ist nicht restlos geklärt, was genau an jenem Abend geschehen ist. Klar ist nur: Es war keine Liebesnacht zwischen zwei Menschen, die politischer nicht gegensätzlicher hätten sein können. Früh kam der Verdacht auf, dass Jolanda Spiess-Hegglin das Opfer eines Sexualdelikts geworden sein könnte. Die Zuger Untersuchungsbehörden nahmen Ermittlungen auf, die allerdings zu keinem Ergebnis, insbesondere zu keinem Täter führten.

Persönlichkeitsverletzungen als Geschäftsmodell?

Das ist ist der Hintergrund eines Prozesses, der diesen Mittwoch vor dem Kantonsgericht Zug stattfindet. Die ehemalige Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin wehrt sich juristisch gegen fünf Artikel, mit denen der «Blick» ihre Persönlichkeitsrechte verletzt haben soll. Sie verlangt von Ringier die Gewinnherausgabe. Sprich: Das Medienhaus soll aufzeigen, wie viel es mit der «Kampagne» verdient hat – und dieses Geld rausrücken.

Spiess-Hegglins Anwältin geht von einem Streitwert von über 100'000 Franken aus. Ringier hingegen bestreitet, dass mit der Veröffentlichung des Namens der Kantonsrätin oder der medizinischen Details überhaupt eine Persönlichkeitsverletzung begangen worden ist. Jolanda Spiess-Hegglin habe durch die Berichterstattung keinen Reputationsschaden erlitten, schon gar keinen massiven.

Spiess-Hegglin gegen Ringier: Um wie viel Geld geht es?

Der Gewinn aus Werbeeinnahmen beläuft sich gemäss Ringier nur auf einige Hundert Franken. Aber selbst darauf hat die ehemalige Kantonsrätin aus Sicht des Medienhauses keinen Anspruch. Und zwar, weil die Berichte online seit Ende 2018 nicht mehr zugänglich sind und auch aus dem Schweizerischen Medienarchiv gelöscht worden sind.

Einige Hundert oder einige Hunderttausend Franken? Das ist eine grosse Diskrepanz. Das Kantonsgericht wird nun in einem ersten Schritt entscheiden müssen, ob der «Blick» mit den fünf Artikeln die Persönlichkeitsrechte von Jolanda Spiess-Hegglin verletzt hat. Und wenn ja, auf welche Weise der Gewinn berechnet werden soll, den das Unternehmen damit gemacht hat.

Die Medienbranche erwartet den Prozess mit Spannung. Setzt das Zuger Kantonsgericht der journalistischen Berichterstattung engere Leitplanken? Ist ein allfälliges Modell zur Berechnung der Gewinnherausgabe auf andere Medienhäuser übertragbar? Und was bedeutet das für kleinere Medienhäuser mit geringerem Budget? zentralplus wird den Prozess mit Berichten, Einschätzungen und Analysen begleiten.

Das Zuger Kantonsgericht hatte bereits vor zwei Jahren entschieden, dass der «Blick» mit seinem ersten Bericht die Persönlichkeitsrechte von Jolanda Spiess-Hegglin verletzte (zentralplus berichtete). Damals sprach es der ehemaligen Kantonsrätin 20'000 Franken Genugtuung zu. Der Entscheid wurde allerdings weitergezogen (zentralplus berichtete).

Verwendete Quellen
  • Klageschrift zur Gewinnherausgabe
  • Klageantwort von Ringier
  • Beiträge von zentralplus im Dossier
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