Halbe Million Franken für Satiriker

Zuger Regierung rechtfertigt Coronagelder an Elsener

Die Zuger SVP betrachtet die Beiträge für Michael Elseners Firma kritisch. (Bild: wia)

Der Zuger Satiriker Michael Elsener erhielt von Stadt und Kanton mehr als eine halbe Million Franken Coronagelder. zentralplus machte dies publik, woraufhin die Zuger SVP einen Vorstoss einreichte. Nun liegt die Antwort der Regierung und die Rechtfertigung vor.

Der Fall schlug hohe Wellen: Während Corona soll über eine halbe Million Franken an die Firma des Zuger Satirikers Michael Elsener geflossen sein (zentralplus berichtete).

Das Geld flösse aus dem Lotteriefonds an die Pointenbauer GmbH, welche diese für sogenannte Transformationsprojekte gebraucht hätte – konkret für das «Entwickeln und Schreiben von TV-Komödien», wie es in einer Mitteilung der Zuger Regierung damals hiess.

zentralplus hat die Zahlungen publik gemacht. Daraufhin wurde die Zuger SVP-Fraktion aktiv und reichte eine Interpellation ein. Dass Gelder aus dem Lotteriefonds für Transformationsprojekte in der Kultur gesprochen würden, sei an sich unproblematisch. Kritischer betrachte die SVP hingegen, was als Transformationsprojekt gelte.

«Normale Bürger müssen selbst berappen»

Die SVP monierte, dass die Zuger Regierung damit auch «berufliche Umschulungen» für Künstler finanziere. «Normale Bürger» müssten diese hingegen selbst berappen oder bei Krankheit oder Unfall langwierige Prozesse mit der Invalidenversicherung in Kauf nehmen.

Die Partei wollte in ihrer Interpellation darum wissen, ob und wie viele solche beruflichen Umschulungen die Zuger Regierung finanziert hat. Und ob die Regierung auch die Umschulungen von Zuger Nichtkünstlern unterstützt hätte, die während der Pandemie ebenfalls nicht arbeiten hätten können.

Regierung beharrt: «War keine Umschulung»

Nun liegt die Antwort der Regierung vor. Diese rechtfertigt die Zahlungen. Von einer «Umschulung» Elseners könne dabei keine Rede sein, und sie verweist auf das Merkblatt Unterstützungsmassnahmen gemäss Covid-19-Gesetz des Bundes. Darin steht: «Kulturunternehmen können für die Kosten, die für Transformationsprojekte entstehen, Beiträge in Form einer nicht rückzahlbaren Finanzhilfe beantragen.»

Bei den Transformationsprojekten von Elseners Firma handle es sich nicht um eine Umschulung. «Allgemein wird unter Umschulung eine zweite Ausbildung verstanden, also eine Ausbildung, die in Angriff genommen wird, nachdem eine erste Ausbildung mit einem beruflichen Abschluss beendet wurde. Wichtig ist dabei, dass die bisherige Tätigkeit nach der Umschulung nicht mehr ausgeübt wird», schreibt die Regierung. Und dies sei in diesem Fall nicht gegeben. Vielmehr handle es sich um eine «Massnahme zur Publikumsgewinnung gemäss Covid-19-Kulturverordnung».

Auf die Frage, ob auch Nichtkünstler Geld aus dem Lotteriefonds erhalten hätten, hält sie ebenfalls fest: «Es wurden und werden keine Umschulungskosten aus dem Lotteriefonds bezahlt.»

Verwendete Quellen
  • Antwort der Zuger Regierung auf SVP-Interpellation
  • Medienarchiv zentralplus
2 Kommentare
Apple Store IconGoogle Play Store Icon