Urteil des Zuger Verwaltungsgerichts

Versuchter Paracetamol-Mord – Täterin wird ausgewiesen

Die Rumänin und ihr Liebhaber wollten den Ehemann der Frau mit Medikamenten vergiften. (Bild: Flickr: Marco Verch)

Eine Frau, die 2020 verurteilt wurde, weil sie ihren Mann mit Paracetamol vergiften wollte, muss die Schweiz verlassen. Dies hat das Zuger Verwaltungsgericht kürzlich entschieden, wie die «Zuger Zeitung» schreibt.

Es war ein Fall, der schweizweit für Aufsehen sorgte. 2020 wurde einer Frau und ihrem Liebhaber in Zug der Prozess gemacht, weil sie den Ehemann der Frau umbringen wollten. Über längere Zeit mischten die Rumänin und ihr Komplize dem Ehegatten hoch dosiertes Paracetamol in seine Getränke (zentralplus berichtete). Dieses kann in grossen Mengen die Gesundheit stark gefährden.

Aufgeflogen ist der Fall mehr oder weniger durch Zufall, weil die Zuger Polizei wegen Kreditkartenbetrug gegen den Liebhaber der Frau ermittelte. Dabei stiessen sie auf diverse Whatsapp-Chats, in welchen über den vermeintlichen Mordplan gesprochen wurde. Der Ehemann starb denn auch tatsächlich. Allerdings durch einen Herzanfall und nicht an einer Überdosis.

Verurteilt zu knapp zehn Jahren Gefängnis

Das Zuger Straf- und Obergericht verurteilten die Rumänin und ihr Liebhaber dennoch zu langjährigen Haftstrafen. Die Verurteilten zogen ans Bundesgericht weiter, welches die Beschwerde guthiess. Dies, da die Untersuchungen zum Fall teils fehlerhaft waren. Der Fall ging zurück ans Obergericht, das die Strafen etwas reduzierte und bei neun Jahren und sieben Monaten Haft ansetzte.

Nun fiel auch der letzte Vorhang der Geschichte. Als letztes Gericht befasste sich das Zuger Verwaltungsgericht mit dem Fall. Dabei ging es um die Niederlassungsbewilligung für die Rumänin. Da sie keinen Schweizer Pass besitzt, stand der Landesverweis nach der Haft zur Diskussion. Da der versuchte Mord jedoch 2016 geschah, verfiel der strafrechtliche Landesverweis.

Zehn Jahre über den «tolerierbaren Werten»

Wie die «Zuger Zeitung» schreibt, verfügte das Verwaltungsgericht nun dennoch die Ausweisung. Dies mit der Begründung, dass knapp zehn Jahre Gefängnis weit über den noch tolerierbaren Werten liege, um in der Schweiz bleiben zu dürfen. Ausserdem zeige die Rumänin eine «inakzeptable Geringschätzung gegenüber der schweizerischen Rechtsordnung». Diesmal verzichtete die Frau auf einen Weiterzug ans Bundesgericht.

Verwendete Quellen
  • Artikel «Zuger Zeitung»
  • Medienarchiv zentralplus
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