Angeklagt in Luzern wegen versuchtem Mord

Wollte er seine Ex-Frau mit einem Spray anzünden?

Die Ex-Frau konnte sich zwischenzeitlich im Bad veschanzen. Der Beschuldigte soll aber die Tür aufgebrochen und, nach der Feuerattacke, auch noch mit einem Messer auf sie losgegangen sein (Symbolbild). (Bild: Symbolbild: Adobe Stock)

Ein 43-jähriger Mann steht am Dienstag vor dem Luzerner Kriminalgericht, weil er 2021 versucht haben soll, seine Ex-Frau in Brand zu stecken und zu töten. Es drohen acht Jahre Haft.

Es ist ein ruhiges Quartier am Luzerner Stadtrand, nur wenige Meter von der Reuss entfernt. Hier soll sich im April 2021 in einer Wohnung ein Angriff von aussergewöhnlicher Skrupellosigkeit abgespielt haben. Deswegen steht nun ein 43-jähriger Serbe vor Gericht.

Laut Anklageschrift soll Folgendes passiert sein: Der Beschuldigte lebte sei 2019 von seiner Ex-Frau getrennt. An einem Tag im April 2021 soll er sich auf den Weg zur Wohnung seiner Ex-Frau gemacht haben – bewaffnet mit einem Küchenmesser und einer Spraydose mit Bremsenreiniger. Die Absicht laut Staatsanwaltschaft: Mord.

In der Wohnung traf er jedoch nur den gemeinsamen Sohn an. Die Ex-Frau war an einer Geburtstagsparty. Laut Anklageschrift gelang es dem Sohn, seine Mutter per SMS zu informieren, dass der Beschuldigte in der Wohnung ist und dass sie die Polizei rufen soll.

Mit Feuerstrahl Jacke und Haare in Brand gesteckt

Sie eilte sofort nach Hause. Wie es in der Anklageschrift heisst, öffnete der Beschuldigte die Wohnungstüre in dem Moment, als seine Ex-Frau eintreten wollte. Dem Sohn gelang es aus der Wohnung zu flüchten. Der Mann soll hingegen sofort auf seine ehemalige Partnerin losgegangen sein. Dabei habe er versucht, sie in Brand zu stecken.

So soll er mit dem Bremsenreiniger gegen die Frau gesprüht und dabei den Strahl mit einem Feuerzeug in Brand gesetzt haben. Deren Jacke und Haare hätten sofort Feuer gefangen. Laut Anklageschrift gelang es der Frau aber, ins Badezimmer zu flüchten und sich dort einzuschliessen.

Die Jacke warf sie in die Badewanne, die Haare löschte sie mit den nackten Händen. Währenddessen soll der Beschuldigte weiter versucht haben, seine Ex-Frau unter der Tür hindurch mit dem selbstgebastelten Flammenwerfer in Brand zu setzen.

Beschuldigter habe Frau nur erschrecken wollen

Schliesslich soll es ihm gelungen sein, die Badezimmertür aufzubrechen, als die Frau gerade mit der Polizei telefonierte. Sie sei davongerannt, wurde kurz darauf aber von ihrem Ex-Mann eingeholt. Dieser soll die Wohnungstüre zugedrückt und mit dem mitgebrachten Küchenmesser auf sie eingestochen haben. Diverse Male habe er zugestochen, heisst es in der Anklageschrift.

Laut Staatsanwaltschaft konnte die Frau die Stiche aber mit den Händen abwehren und erlitt dadurch lediglich Schnittverletzungen an den Händen und Armen. Schliesslich traf die Polizei ein und überwältigte den Mann.

Laut Anklageschrift gibt der Beschuldigte den Vorfall im Wesentlichen zu. Er habe allerdings lediglich seine Frau erschrecken und nicht töten wollen, heisst es darin. Der Luzerner Staatsanwalt hingegen geht von versuchtem Mord aus.

Fluchtversuch bei Besuch in Wohnung

Der Serbe steht denn aber nicht nur wegen der Attacke vor Gericht. So soll er einen Monat nach seiner Verhaftung versucht haben, aus der Untersuchungshaft zu flüchten. Passiert sein soll dies, als zwei Polizeibeamte mit ihm in seine Wohnung fuhren, um ärztliche Unterlagen zu holen.

Beim Verlassen des Mehrfamilienhauses soll der Beschuldigte plötzlich den Polizisten vor ihm zur Seite gestossen haben und davongerannt sein. Erst am Reussufer hätten die beiden Polizisten den Mann wieder überwältigen und nach mehrminütigem Gerangel in Gewahrsam nehmen können. Die Beamten erlitten laut Anklageschrift dabei leichte Verletzungen.

Die Luzerner Staatsanwaltschaft fordert für die Vergehen vor Gericht eine Freiheitsstrafe von acht Jahren unter Annahme einer «in mittlerem bis schwerem Grad verminderten Schuldfähigkeit», wie sie schreibt. Zudem verlangt sie die Anordnung einer stationären Massnahme sowie einen Landesverweis für 15 Jahre.

Es gilt die Unschuldsvermutung.

Verwendete Quellen
  • Anklageschrift der Staatsanwaltschaft
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