Doppelmordprozess vor Zuger Obergericht

«Es gibt keinen Tag, wo ich nicht das Bild der toten Frauen vor mir sehe.»

Die Oberrichter mussten einschätzen, was sich vor dem Partyraum in Cham abgespielt hatte. (Bild: mbe.)

Der Doppelmord-Prozess ging am Freitag weiter: Die Staatsanwältin ist überzeugt, dass der Beschuldigte kaltblütig und geplant vorgegangen sei. Und dass es sich um Raubmord handle. Er sei pleite gewesen und habe seinen hohen Kokainkonsum finanzieren müssen. Der Beschuldigte sieht das anders.

Die Staatsanwaltschaft und die Verteidigung sind am zweiten Prozesstag nochmals ordentlich miteinander kollidiert. Es geht um den Doppelmord-Fall. Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, eine vermögende Frau und ihre Haushälterin in einer Penthouse-Wohnung am Eschenring in Zug erdrosselt zu haben, nachdem er sie zuerst brutal gefesselt und geknebelt hatte (über den ersten Tag berichtete zentralplus am Donnerstag).

Staatsanwältin Gabriela Alther ging nun am zweiten Prozesstag auf die Vorwürfe des Verteidigers ein. Dieser hatte vorgebracht, der ganze Anklagesachverhalt sei falsch. Altherr: «Das weise ich in aller Form zurück.» Auch sei der Beschuldigte nicht ungenügend verteidigt worden (er hat im Verfahren seinen Verteidiger ausgewechselt). Alther bestreitet die Schilderung des Verteidigers darüber, was sich in der Penthousewohnung am Eschenring im Februar 2009 genau abgespielt habe. Der Verteidiger sprach von einem Kokainrausch und einem Wahnzustand des 50-jährigen Schweizers. «Er hat sich aber weder bizarr noch unlogisch verhalten», sagt die Staatanwältin. Es gebe keinerlei Hinweise auf einen psychotischen Ausnahmezustand, dieser sei ausserdem extrem selten.

Planmässiges Vorgehen

Der Mann habe seine Tat genau geplant, sein Handy zum Beispiel abgestellt für einige Stunden, damit man ihn nicht orten konnte. Er habe vorbereitete Nylonschnüre zur Fesselung mitgebracht. «Er brachte die toten Frauen nach der Tat ins Badezimmer, wo man keinen Einblick aus der Nachbarschaft hat und liess die Jalousien hinunter.» Dann habe er das Bett angezündet, wo er gesessen war, um Spuren zu verwischen.

«Der Altgoldhändler hätte einem verkoksten Psychotiker kaum Schmuck abgekauft.»
Die Zuger Staatsanwältin Gabriela Alther

Der viele Russ in der Wohnung habe die Spurensicherung stark erschwert. Alther meinte, das mit dem Russ habe der Täter genau gewusst. Er sei auf einem anderen Weg vom Haus weggegangen. Nach seiner Tat habe der Mann einer Bekannten 1000 Franken gegeben, sei mit seinem Auto nach Luzern gefahren und habe Schmuck des einen Opfers, der vermögenden Frau S. verkauft. «Der Altgoldhändler hätte einem verkoksten Psychotiker kaum Schmuck abgekauft«, sagte die Staatsanwältin.

Zu wenig Geld für Koks

Als Motiv des Täters machte Alther geltend, der Täter sei im Februar 2009 «pleite gewesen» und habe nicht mehr genug Geld gehabt, um seinen Kokainkonsum zu finanzieren. Der verheiratete Familienvater habe 5 bis 10 Gramm täglich konsumiert und bei einem Grammpreis von 80 Franken rund 2800 Franken im Monat gebraucht. Er hätte rund 7600 Franken monatlich verdient, seine Frau rund 1000. Nach Abzug von Familienkosten, der Wohnungsmiete und Leasingraten habe er dieses Geld nicht gehabt und deshalb den Raub in Zug geplant.

«Es gibt keine Hinweise auf eine Beziehung von Frau S. mit dem Beschuldigten und noch weniger Hinweise, dass sie Bondage praktiziert hätte.»
Gabriela Alther

Der Beschuldigte bestreitet den Mord an S., nachdem er ihn am Anfang noch zugegeben hatte, und gibt nur zu, die Haushälterin getötet zu haben. Zur These des Epilepsieanfalls der Millionärin S. meinte die Beamtin, der Beschuldigte habe diese Aussage erst nach Einsicht in den Obduktionsbericht der Frau gemacht. Weder der Hausarzt noch der Ex-Mann hätten je Hinweise auf Epilepsie geliefert. «Die Strangulation ist in jedem Fall wahrscheinlicher», so Gabriela Alther. Wegen der starken Verwesung der Leiche habe man die Spuren am Hals aber nicht mehr feststellen können.

Die Staatsanwältin bezeichnete die angebliche Beziehung mit der Wohnungsbesitzerin und die erwähnten «Fesselspiele» ebenfalls als Schutzbehauptungen. Der Täter habe keine körperlichen Merkmale der Frau nennen können, obwohl sie verschiedene auffallende Narben hatte. Die ermordete Frau S. hätte ausserdem laut ihrem Ex-Mann Brustimplantate gehabt, die ihr Schmerzen bereiteten, und auch unter Angstzuständen gelitten. Ihre von der Verteidigung vorgebrachte Vorliebe für Fesselspiele sei deshalb abwegig. «Es gibt keine Hinweise auf eine Beziehung von Frau S. mit dem Beschuldigten und noch weniger Hinweise, dass sie Bondage praktiziert hätte», so die Staatsanwältin.

Verteidiger holt nochmals aus

Der Verteidiger holte nach diesem Statement nochmals aus, kritisierte jedes vorgebrachte Argument der Gegenseite und die Untersuchung generell. Man hatte aber das Gefühl, dass ihm dabei langsam die Argumente ausgingen. Die Staatsanwaltschaft «decke» den früheren Verteidiger, sagte Verteidiger Daniel U. Walder zum Beispiel.

Zum mutmasslichen Mord im Penthouse meinte er, es sei «völlig offen», wie sein Mandant zwei Frauen gleichzeitig hätte überwältigen können. Man müsse ihm den Mord nachweisen. Zum Motiv für den Raub sagte der Verteidiger, sein Mandant sei gar nicht pleite gewesen, er habe noch Geld aus einem Autoverkauf gehabt. Walder: «Wennschon, hätte ich dann alles mitgenommen aus der Wohnung. Vor allem Goldschmuck, der lässt sich gut verkaufen.»

«An den Akten ist rumgeschraubt worden»
Daniel U. Walder, Verteidiger des Beschuldigten

Der Anwalt fand zudem, an den Akten der Untersuchung sei «rumgeschraubt worden». Ein Ordner mit Briefen des Beschuldigten an seine damalige Freundin E. sei aus den Akten entfernt worden. «Darin hätte man gesehen, dass er liebevoll war, Gefühle hatte und nicht etwas vorspielte.»

Zur Frage der lebenslänglichen Verwahrung, welche die Anklage fordert, erklärte der Anwalt, in den Akten spreche man von «erfolglosen Therapieversuchen» mit seinem Mandanten. «Das stimmt einfach nicht. Er ist nie therapiert worden», sagt Walder. Man behaupte einfach, er sei untherapierbar. Die Gutachten seien deshalb unbrauchbar, so Walder. Er überreichte der Staatsanwältin ausserdem einen Fachaufsatz zum Thema. «Man müsste halt eine Therapie mit ihm versuchen», sagte Walder.

«Es gibt keinen Tag, wo ich nicht das Bild der toten Frauen vor mir sehe.»
Der Beschuldigte im Schlusswort

Weinender mutmasslicher Mörder

In einem Schlusswort äusserte sich der Beschuldigte nochmals selber. «Ich möchte die Verantwortung übernehmen für das, was an diesem Tag passiert ist», sagte er. Er habe nie die Absicht gehabt, jemanden auszurauben oder zu verletzen. «Es gibt keinen Tag seit den siebeneinhalb Jahren im Gefängnis, wo ich nicht das Bild der toten Frauen vor mir sehe», sagte er und fing dann an zu weinen. Dass er als Monster dargestellt werde, akzeptiere er aber nicht. «Ich will ein faires Verfahren ohne Unterstellungen und Lügen.»

Schriftliches Urteil

Das Urteil wird später gefällt werden und den Parteien schriftlich mitgeteilt. Es sei noch offen, ob allenfalls noch Beweise erhoben werden müssten, sagte der Richter.

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