Qualität des Journalismus nimmt Schaden

«Reporter ohne Grenzen» bedauern Urteil im Fall «Gundula»

Jana Avanzini erhält weiterhin Unterstützung von «Reporter ohne Grenzen»

Die Organisation «Reporter ohne Grenzen» bedauert den Entscheid des Luzerner Kantonsgerichts im Fall der Journalistin Jana Avanzini. Es schränke unnötig die Freiheit und somit die Arbeit von Medienschaffenden ein.

Das Kantonsgericht Luzern hat in einem Berufungsverfahren die Verurteilung der ehemaligen zentralplus-Journalistin Jana Avanzini zu einer Busse von 500 Franken bestätigt. Avanzini wurde, wie in erster Instanz, des Hausfriedenbruchs für schuldig befunden (zentralplus berichtete). Avanzini hatte 2016 im Zuge der Berichterstattung über die besetzten Villen des Unternehmers Jorgen Bodum dessen Grundstück betreten. Der so genannte «Fall Gundula» bewegte damals die Stadt Luzern.

Am Donnerstag nahm nun auch die Organisation «Reporter ohne Grenzen», Stellung zum Fall Avanzini. «Unsere Organisation bedauert dieses Urteil, bei dem es um eine Grundsatzfrage geht. Es schränkt ohne Grund die Freiheit der Medienschaffenden ein, zu recherchieren und Fakten zu ermitteln, und schadet der Qualität des Journalismus», heisst es in einer Mitteilung. Die internationale Menschenrechtsorganisation «Reporter ohne Grenzen» kämpft seit ihrer Gründung im Jahre 1985 für die Pressefreiheit auf der ganzen Welt.

Kosten von über 12'000 Franken

Die Organsation hat sich durch ihren Unterstützungsfonds an den Prozesskosten von Jana Avanzini beteiligt. Neben der Busse von 500 Franken muss Avanzini die Gerichtskosten von knapp 4'300 Franken sowie die Anwaltskosten von Jorgen Bodum im Umfang von gut 7'600 Franken tragen. Hinzu kommen die Kosten für ihre eigene Verteidigerin. Reporter ohne Grenzen Schweiz hatte sich mit 5'000 Franken an den Kosten von Avanzinis Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil beteiligt (zentraplus berichtete).

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