Urteil der Vorinstanz bestätigt

Fall Gundula: Luzerner Kantonsgericht verurteilt Journalistin wegen Hausfriedensbruch

Jana Avanzini vor dem Eingang des Kantonsgerichts Luzern. (Bild: ber)

Die Journalistin Jana Avanzini hat 2016 eine besetzte Villa an der Obergrundstrasse betreten, um über die Vorgänge in dem Haus zu berichten. Das Kantonsgericht verurteilt sie dafür zu einer Busse von 500 Franken – und bestätigt damit den Entscheid der Vorinstanz.

Der Zustand der historischen Villen an der Obergrundstrasse ist seit Jahren ein Politikum (zentralplus berichtete). 2016 wurde eine von ihnen von einer Gruppe besetzt, die sich selber «Gundula» nannte.

Was genau sich im Inneren des Gebäudes abspielte, war zu dem Zeitpunkt unklar. «Man sprach davon, dass Workshops stattfänden, gekocht würde, dass das Haus für die Zwischennutzung eingerichtet würde», sagte Jana Avanzini knapp vier Jahre später vor dem Kantonsgericht Luzern (zentralplus berichtete). Deshalb entschied sie sich in ihrer Funktion als Journalistin, das Haus zu betreten und sich vor Ort selbst ein Bild vom Zustand und den Vorgängen in dem Haus zu machen (zentralplus berichtete).

Die Grundeigentümerin, eine Firma im Besitz des Industriellen Jorgen Bodum, zeigte die heute 34-Jährige daraufhin wegen Hausfriedensbruchs an (zentralplus berichtete). Wie schon zuvor das Bezirksgericht verurteilt nun auch das Kantonsgericht die ehemalige zentralplus-Mitarbeiterin zu einer Busse von 500 Franken.

Fall Avanzini: Wie weit geht die Medienfreiheit, liebes Kantonsgericht?

«Ich bin vom Entscheid sehr überrascht», sagt Jana Avanzini zum Kantonsgericht-Entscheid. «Ich hatte nie vor, Hausfriedensbruch zu begehen. Und ich bin davon ausgegangen, dass ich dies auch nicht getan habe.» In der Vergangenheit sei schon mehrfach von Journalistinnen und Journalisten über Hausbesetzungen berichtet worden. «Mir ist nicht bekannt, dass auch nur einer dafür verurteilt worden wäre. Und zwar, weil man in so einem Fall ja nicht als Aktivistin in das Haus geht, sondern im öffentlichen Interesse.»

Mit dieser Einschätzung steht Avanzini nicht allein. Namhafte Vertreter aus Justiz und Medienbranche sind ebenfalls der Meinung, dass es im Sinne der Medienfreiheit erlaubt sein muss, ein besetztes Haus zu betreten (zentralplus berichtete). Warum das Kantonsgericht dies anders sieht, ist offen. Eine Begründung des Urteils liegt noch nicht vor.

«Wir warten die Begründung nun ab und entscheiden dann über das weitere Vorgehen», sagt Avanzini. Die Grundeigentümerin lässt über ihren Anwalt mitteilen, dass sie «nicht überrascht, sondern zufrieden ist, dass das Kantonsgericht den Schuldspruch bestätigt hat und die Eigentumsrechte schützt».

Die Villa an der Obergrundstrasse 99 steht immer noch leer und verlottert immer weiter. (Stand 21.3.2020, zvg)

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28 Kommentare
  • Profilfoto von M. Moser
    M. Moser, 06.04.2020, 19:34 Uhr

    Dröseln wir das ganze auseinander, bleibt ein Hausfriedensbruch übrig. Herr Bodum als Besitzer der Liegenschaft setzte nichts anderes als seine geltenden Eigentumsrechte durch. Dies erreichte er durch eine rechtsgültige Anzeige gegen Frau Avanzini. Frau Avanzini wusste während der Recherche ganz genau, dass das Haus widerrechtlich besetzt war und keiner der Besetzer je auch nur den Hauch eines Besitzrechtsnachweises besass. Unter diesen Umständen ist es mehr als verständlich, dass jetzt bereits zwei Gerichte zu demselben Urteil kamen. Einen Weiterzug vor Bundesgericht oder gar vor den EUGH würde ich mir ehrlich gesagt verkneifen, denn die Chancen stehen in diesem Falle mehr als schlecht. Eine andere Falllage hätte sich ergeben, wenn Frau Avanzini sich mit den Besetzern ausserhalb des Grundstückes getroffen hätte. Dies hätte Frau Avanzini bei einer einfachen Recherche im Strafgesetzbuch selber ermitteln können. Auch Journalisten stehen während der Ausübung ihres Berufes nicht über dem Gesetz.

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    Hans Peter Roth, 03.04.2020, 14:39 Uhr

    @Dim Dunning Kruger und @CScherrer:
    Sie dürfen gerne meine Beiträge inhaltlich kritisieren. Sie dürfen auch um ausführlichere Darlegung meiner Argumente ersuchen. Ich schätze es aber nicht, wenn Sie mir Unterstellungen machen. Beispielsweise habe ich nie Sympathien für undemokratische Gesellschaftsmodelle (Stalinismus, Staatskapitalismus, sog. «real existierender Sozialismus», etc.) geäussert. Wenn Sie das Marx-Zitat genau überdenken, bemerken Sie eventuell, dass es nicht nur die kapitalistische Rechtsprechung charakterisiert, sondern auch die erwähnten diktatorischen Gesellschaftsformen. Ganz im Sinn von Karl Marx habe ich mich in den 70er- und frühen 80er-Jahre für und mit Mitgliedern von «Solidarnosc» und «Charta 77» aktiv für die Demokratiebewegungen in Polen und der CSSR engangiert. Gerne hoffe ich, dass auch Sie sich für eine demokratische und gerechte Gesellschaft engagieren.

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    Groucho, 02.04.2020, 19:28 Uhr

    Augenmass ?? Fehlanzeige – wie so oft…

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    Kurt Heller, 02.04.2020, 13:09 Uhr

    Sturer Fehlentscheid aufgrund begriffsjuristischer Befangenheit.
    Wo bleibt die Pressefreiheit??

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    Irene Aebi, 02.04.2020, 12:20 Uhr

    Meine Solidarität mit Frau Avanzini und den Medien. Da kauft sich jemand ein Urteil. Und ich habe mal an die Unabhängigkeit unserer Gerichte geglaubt…

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      Ram Dass, 02.04.2020, 13:48 Uhr

      Wer andere Urteile will, braucht eine andere Rechtsordnung, braucht andere Gerichte, braucht politisch andere Kräfteverhältnisse und braucht dafür Mehrheiten. Das ist die Funktionsweise halbdirekter Demokratie. Mit dem vorliegenden Urteil nicht einverstanden zu sein, ist natürlich Ihre individuelle Freiheit, ändert aber nichts an der geltenden Rechtsordnung.

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  • Profilfoto von Arnet Rolf, Filmemacher, Pilatusstrasse 3 6036 Dierikon
    Arnet Rolf, Filmemacher, Pilatusstrasse 3 6036 Dierikon, 02.04.2020, 10:33 Uhr

    Fall Gundula! Ende der 40er Jahre ging ich in dieser Gegend zur Schule und kenne das Gebäude. Ich nehme Anteil an dieser ungerechten Geschichte. Es ist wieder einmal ein typischer (Luzerner Fall) denn illegale Gruppen dürfen illegal ein Gebäude ungestraft besetzen und benützen. Fussball Rowdys dürfen sich alles erlauben und andere verletzen usw. Aber man verurteilt lieber eine Journalistin wegen «illegales» Betreten einer Liegenschaft. Meine Meinung ist aber: Auch Besitzer solchen verluderten und abbruchreifen Liegenschaften die das Ortsbild total verunstalten sollten in die Pflicht genommen werden. Das ist meine persönliche Meinung. Ich wünsche Jana Avanzini und der ganzen Redaktion viel Durchhaltevermögen, alles Gute und bliibed gsund.

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    Hans Peter Roth, 02.04.2020, 10:16 Uhr

    Schampa wulla wussa olobó, Hugo Ball? Nix dada! Karl Marx schreibt: «Gesetze sind juristischer Ausdruck der gesellschaftlichen Machtverhältnisse.» Sic! Der Ruinefriedensbruch wird zum Hausfriedensbruch emporstilisiert. Es wird insinuiert, dass Millionär Bodum selbst in dieser Ruine wohnt und durch den Besuch von Jana Avanzini in seiner Ruhe gestört worden sei. Dabei geht es in Wirklichkeit um die heilige Kuh der kapitalistischen Gesetzgebung: das Eigentum! Ich werde nie wieder das Eigentum von Herrn Bodum betreten und deshalb sein Ladengeschäft im Metallizentrum Zug meiden.

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      Dim Dunning-Kruger, 02.04.2020, 11:24 Uhr

      Momol. Die gesellschaftlichen Machtverhältnisse haben sich dann aber im real existierenden Sozialismus massiv zu Gunsten des unterdrückten Proletariats verschoben!! Man kann nicht gerade behaupten, dass die nach der Utopie geformte, natürlich überlegene Gesellschaft marxistischer Prägung, von egalitären Machtverhältnissen oder gar politischer Partizipation geprägt war! Ball flach halten!

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    • Profilfoto von CScherrer
      CScherrer, 02.04.2020, 12:06 Uhr

      Herrlich! Ich mag Ihren pseudo-intellektuellen Nonsens. Schreiben Sie doch einfach von Unterstellung oder Verdächtigung. Ich unterstelle – oder wie Sie belieben – ich insinuiere, dass Ihre linke Gesinnung vermutlich eher der persönlichen Frustration, als der wirklichen Überzeugung, geschuldet ist.

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    Sandra Püntener, 02.04.2020, 09:50 Uhr

    Das skandalöse hierbei ist ja, dass Bodum völlig freiwillig als Privatkläger auftritt und dann CHF 7650 als Anwaltskosten geltend macht. Anzeige hat ja der Staatsanwalt erstattet, da braucht es keinen Bodum-Anwalt. Mit diesen Auslagen will er doch nur die Medien bestrafen, er kann es sich im Gegensatz dazu ja leisten.

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    Stefan Hofmann, 02.04.2020, 08:55 Uhr

    Ein katastrophaler Entscheid. Bodum tanzt der Luzerner Bevölkerung seit Jahren auf der Nase rum. Das Gericht schützt anscheinend die, die das Geld haben. Danke Frau Avanzini, dass sie damals berichtet haben. Der Freispruch wird kommen, leider sind die kantonalen Gerichte dafür wohl zu befangen.

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  • Profilfoto von Hugo Ball
    Hugo Ball, 02.04.2020, 08:26 Uhr

    Viel lieber wären gewissen Kreisen ohnehin ideologisch geführte Schauprozesse gegen die «anderen». Es geht hier auch nicht um Moral oder um die Beurteilung von moralischen Wertecodizes. Dafür sind bei uns gottlob noch immer die Priester zuständig und nicht die Gerichte! Glücklicherweise ist es wieder nicht gelungen aus einer simplen juristischen Frage, einen politischen Prozess (propagiert: tangierte Medienfreiheit) zu konstruieren.

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    • Profilfoto von CScherrer
      CScherrer, 02.04.2020, 09:38 Uhr

      Es geht schon lange nicht mehr um die Frage der Freiheit der Medien. Sie haben grundsätzlich recht, dass es nur um die Klärung einer juristischen Frage geht. Dabei stelle ich jedoch fest, dass sich Herr Bodum mit seiner Aussage, es gehe Jana Avanzini nur um Effekthascherei, selber entlarvt. Somit steht wohl ausser Zweifel, dass es sich bei Herr Bodum um einen äusserst eitlen Zeitgenossen handelt, der davon überzeugt ist, dass sein grosses Vermögen sein Handeln rechtfertigt. Diese Tatsache ist das Verwerfliche an der ganzen Geschichte. Auch diese Punkte darf/soll ein Gericht in seine Beurteilung mit einbeziehen. In dieser Frage wird rein gar nichts konstruiert. Herr Bodum spricht durch sein Handeln und trägt dazu bei, dass es sich tatsächlich um eine politische Frage handelt.

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    • Profilfoto von Michael
      Michael, 02.04.2020, 09:52 Uhr

      Gemäss Hugo Ball hat das römische Recht also nichts mit moralischen Normen zu tun. Beurteilung juristischer Fragen sind verkünstelte subjektive politische Meinungen von Leuten die eine Machtposition ausüben. Sie tun das unter Berufung auf angebliche Objektivität und Gelehrigkeit, während sie tatsächlich eine 100%ige-Pseudowissenschaft ausüben. Welche seriöse Wissenschaft versucht schon eine vorgefertigte Schlussfolgerung nachträglich mit Argumenten einer Position zu unterfüttern? Keine Einzige!

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    • Profilfoto von Hugo Ball
      Hugo Ball, 02.04.2020, 10:59 Uhr

      Warum dann noch der Weiterzug an die nächste Instanz, wenn doch gem. Ihrer Aussage die politisch motivierten Absprachen aka Gerichtsurteile so oder so hinter verschlossenen Türen, klandestin und unten dem Eindruck einer bereits vorgefertigten Rahmenerzählung stattfinden? Das wäre ja dann sinnlos, nihilistisch!

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    • Profilfoto von Michael
      Michael, 02.04.2020, 11:16 Uhr

      Hugo Ball: Ich habe mich nicht zum konkreten Fall geäussert, sondern über das prinzipielle Vorgehen der Juristerei. Am BGer gibt es wieder neue Masken mit anderen politischen und subjektiven Meinungen. Wer es sich leisten kann, darf natürlich hoffen, auf ihm wohlgesonnene Richter zu treffen. Die meisten können das nicht: Wer hat, dem wird (eher) gegeben.

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    CScherrer, 02.04.2020, 08:04 Uhr

    Kein überraschender Entscheid! Dennoch verpasst das Luzerner Kantonsgericht in diesem unsäglichen Trauerspiel einen Schritt vorwärts zu machen. Herr Bodum ist ein uneinsichtiger – man ist geneigt zu sagen: ein Querulant – Mensch, der die Legitimation seines Handelns durch sein grosses Vermögen gerechtfertigt versteht. Dazu scheint Herr Bodum ein äusserst eitler Zeitgenosse zu sein, dem sein Image sehr wichtig ist. Nur so kann ich mir diese Klage gegen Jana Avanzini mittlerweile erklären. Auch das Verhalten von Herr Bodum gegenüber der Stadt ist äusserst bedenklich und fragwürdig. Kriegen Sie sich endlich ein, Herr Bodum. Halten Sie sich an die Bestimmungen und Auflagen der Stadt. Auch Sie sind gleich. Trotz Ihres Vermögen.
    Für uns gilt: Keine Käufe mehr im Bodum Laden am Weinmarkt 11 in Luzern. Danke.

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    PWI, 02.04.2020, 02:12 Uhr

    wer im Himmelswillen braucht diesen Bööödum-Grümpel??

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    AH, 02.04.2020, 01:37 Uhr

    Da wird es ja höchste Zeit und wäre ja sehr spannend zu untersuchen, inwieweit das Kantonsgericht selbst befangen ist.
    Was kostet denn in unserem Staat Gerechtigkeit?

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    • Profilfoto von Christian Hug
      Christian Hug, 02.04.2020, 07:59 Uhr

      Die Gerichtskosten belaufen sich auf insgesamt 4’296.35 Franken, dazu kommt die Busse von 500 Franken. Ausserdem muss sie Bodums Anwaltskosten von 7’644.15 Franken übernehmen sowie die eigenen Anwaltskosten.

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    • Profilfoto von Michael
      Michael, 02.04.2020, 09:43 Uhr

      Beim Luzerner Kantonsgericht handelt es sich meiner Meinung um kein neutrales Gericht. Dies gilt insbesondere in Strafsachen.

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  • Profilfoto von Dietmar Clausen
    Dietmar Clausen, 02.04.2020, 00:24 Uhr

    «Mir ist nicht bekannt, dass auch nur einer dafür verurteilt worden wäre. Und zwar, weil man in so einem Fall ja nicht als Aktivistin in das Haus geht, sondern im öffentlichen Interesse.»

    Offenbar war diese Täterin in dem Fall mehr Aktivistin als Journalistin. Es ist eben ein Unterschied ob man «über» etwas berichtet, oder man selber zur Täterin wird. Es gab überhaupt keinen sachlichen Grund diese Liegenschaft zu betreten.
    Wahrscheinlich sehen das die feministischen Freund*innen der Täterin anders, aber das Gericht ist ja nur an die eigenen Feststellungen gebunden.

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    • Profilfoto von CScherrer
      CScherrer, 02.04.2020, 08:08 Uhr

      Jeder andere Hausbesitzer wäre schon länger von der Stadtverwaltung «drangsaliert» worden. Seit Jahren lässt Herr Bodum das Haus verlottern. Das ist der unglaubliche Fakt an dieser ganzen Geschichte. Recherchieren Sie mal und Sie werden feststellen, dass in solchen Fällen schon mit Enteignung von Seiten der Stadt gedroht worden ist. Und hier? Was passiert bei Herr Bodum? Nichts. So gesehen ist dann auch Herr Bodum zu verurteilen, weil dieser Herr davon überzeugt ist, dass sein grosses Vermögen sein Handeln rechtfertigt. Das ist mehr als nur verwerflich.

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  • Profilfoto von kurt
    kurt, 01.04.2020, 19:31 Uhr

    so ist es halt in luzern. ……
    würden im inseli nicht cars mit guten geldbringern parkieren hätten wir schon einen ganz schönen park…..
    würden an der bh strasse nicht gute geldbringer ihre büros/geschäfte haben hätten wir schon eine schöne autofreie zone ….
    würde dieses haus einem „durschnittsbürger“ gehören hätten wir diesen fall nicht ….
    hätte hätte fahrradkette

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    • Profilfoto von faktencheck
      faktencheck, 02.04.2020, 07:40 Uhr

      Geschätzter Kurt
      Mischen Sie einmal nicht Äpfel mit Birnen – Inseli und Parkplätze haben nichts mit dem zu tun. Auch ich bin ob des Urteils konsterniert und teile die Ansicht der Beklagten. In diesem Sinne hoffe ich, dass das Urteil ans BG weitergezogen wird! Ich werde wieder spenden.

      Noch zu den “Geldbringern”: wie soll der Staat wichtige soziale und künstlerische Projekte finanzieren, wenn es keine “guten SteuerzahlerInnen” gibt?!? Ich bin immer wieder erstaunt, dass in der nach Toleranz schreienden Ecke die im Geiste unsozialsten und intollerantesten Leute stehen, wenn es um marktwirtschaftliche Themen geht… do ut des! und nicht immer nur Fordern und Nehmen!!!

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    • Profilfoto von Hans Hafen
      Hans Hafen, 02.04.2020, 13:16 Uhr

      Durchschnittsbürger gehören in diesem Land per Grundsatz nicht zu den Hauseigentümern! Sondern bewohnen als Mietende und Renditelieferanten deren Wohneinheiten. Nisi imperio probare.

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  • Profilfoto von Alois Iten
    Alois Iten, 01.04.2020, 18:35 Uhr

    War ja zu befürchten. Geht es nun vor Bundesgericht? Würde wieder spenden!

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