Ein Jahr nach Einführung

Kritik am Führerschein für Hunde wird laut

Wer einen Hund will muss eine obligatorische Prüfung absolvieren.

Eine Krienser Expertin und Anbieterin von Hundekursen kritisiert das Hundehalterbrevet. Vor einem Jahr wurde dieses in Luzern eingeführt. Nun haben die ersten Prüfungen stattgefunden. Die Umsetzung sei allerdings zu wenig durchdacht.

Seit Januar 2023 müssen Personen, die sich zum ersten Mal einen Hund anschaffen oder einen aus dem Ausland in die Schweiz bringen, eine Prüfung ablegen. Vor einem Jahr wurde in Luzern das Hundehalterbrevet, oder den Führerschein für Hunde, wie dieses auch genannt wird, eingeführt (zentralplus berichtete).

Damit reagierte die Luzerner Regierung auf einen Vorstoss der SP und darauf, dass sich immer mehr unerfahrene Personen einen Hund anschaffen, ohne grundlegendes Wissen um die korrekte Haltung zu besitzen.

Nun haben die ersten Prüfungen stattgefunden. Eine, die diese abnimmt, ist die Krienserin Manuela Fluder, Expertin für das Nationale Hundehalterbrevet. Wie die «Luzerner Zeitung» schreibt, hätte sich gezeigt, dass es bei der Umsetzung der Prüfungspflicht hapert. So zumindest sieht es die Expertin.

Pflicht für Kurs und Kontrollen fehlen

Konkret sei die Pflicht «zu wenig durchdacht», wie sie gegenüber der Zeitung sagt. So fehle ein Obligatorium für den Theorie- sowie Praxiskurs. Die Befürchtung: Ohne dieses Obligatorium könnten Hündeler unvorbereitet zur Prüfung erscheinen, durchfallen und dann stünden langwierige Diskussionen an.

Weiter fehle eine Regelung, wer kontrolliert, ob die Prüfungen absolviert und bestanden sind. Laut Fluder wäre es am sinnvollsten, wenn dies die Gemeinden tun würden. Geregelt sei es bisher aber nicht.

Kantonstierarzt verteidigt Vorgehen

Kantonstierarzt Martin Brügger winkt die Bedenken ab. Wie er gegenüber der «Luzerner Zeitung» sagt, erachte er die Praxis als «zielführend». Aus Gründen der Verhältnismässigkeit, sei es den Hundehaltern überlassen, selbst zu entscheiden, wie sie sich auf die Prüfung vorbereiten wollen.

Er räumt ein, dass es keine systematischen Kontrollen gäbe, ob alle Hundehalter, die ein Brevet besitzen müssen, tatsächlich eines haben. Es würden aber Stichprobenkontrollen durchgeführt, «so wie das bei gesetzlichen Pflichten in vielen anderen Bereichen auch gehandhabt wird.»

Verwendete Quellen
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