Beliebte Beiz gerät in Schwierigkeiten

Weil das Lokal zu jung ist: Die Hafenbar in Luzern erhält keine Coronahilfen

Nicolas Gomez (links) und Tamino Müller sind die Betreiber der Hafenbar in der ehemaligen Metzgerhalle. (Bild: ber)

Wegen einer Bestimmung des Bundes konnte die «Hafenbar in der Metzgerhalle» bisher keine Coronahilfen beantragen. Deshalb gerät der Betrieb am Kasernenplatz immer mehr in finanzielle Schwierigkeiten, was auch kommende Projekte der beiden Wirte infrage stellt. Doch jetzt gibt es Hoffnung für das Lokal in Luzern.

Seit bereits zwei Monaten ist die Gastrobranche in der Schweiz im erneuten Lockdown. Und bereits zuvor galten während Wochen strenge Vorschriften wie die 4-Personen-Regel oder die Sperrstunde um 23 Uhr und später um 19 Uhr. Es liegt auf der Hand, dass dies finanzielle Folgen für die tausenden von Beizen, Restaurants und Bars in unserem Land hat.

Zu kämpfen hat auch die «Hafenbar in der Metzgerhalle» am Luzerner Kasernenplatz. Im vergangenen August übernahmen die beiden umtriebigen Gastronomen Tamino Müller und Nicolas Gomez das traditionelle Lokal im Sinne einer Zwischennutzung, bis das Gebäude abgerissen wird (zentralplus berichtete).

Firma ist zu jung für Unterstützung

Die Gastronomie ist eigentlich der Musterfall für Unterstützung aus den Corona-Hilfstöpfen. Das Problem der beiden Luzerner Wirte: Weil sie ihre kleine Betriebsfirma Hafenbar GmbH erst nach dem 29. Februar 2020 gründeten, erhalten sie keine Coronahilfen vom Staat. Mit dieser Bestimmung will der Bund verhindern, dass extra Firmen ins Leben gerufen werden, um gratis an Geld zu kommen.

«Die Abgrenzung mithilfe des Gründungsdatums ist schwer diskriminierend und wirtschaftsfeindlich.»

Tamino Müller

«Das Erwirtschaftete ist beinahe aufgebraucht und das Gründungskapital am Verschwinden», sagt Tamino Müller. Und mit den Mieten sei man bereits ein paar Monate im Rückstand. Immerhin sei ihnen der Vermieter bislang grosszügig entgegengekommen.

Kein Gehör beim Kanton Luzern

Frustriert ist Müller auch wegen den Auswirkungen für seine weiteren Projekte im Raum Luzern. «Ich hatte bereits Möglichkeiten für neue Bars und Lokale. Die ausbleibende Unterstützung für die Hafenbar hemmt unsere Entwicklung nun natürlich enorm.»

Folglich wandten sich die Gastronomen an den Kanton Luzern, wo sie eine negative Antwort erhielten. Denn der Kanton orientiert sich an den Vorgaben des Bundes und will keinen Alleingang. So lautete im Januar jedenfalls die Antwort des Regierungsrates auf einen Vorstoss von Kantonsrat Urban Frye (Grüne), der das Problem zu junger Firmen in der Coronakrise aufs Tapet brachte. Zumindest erkennt auch die Kantonsregierung «in der vom Bund definierten Form kein geeignetes Format für die angesprochene Unterstützung von Firmen jüngeren Gründungsdatums».

«Bund und Kantone unterliegen bei der Vergabe von finanziellen Hilfen einer Pflicht, möglichem Missbrauch vorzubeugen.»

Seco

Tamino Müller richtete sich Anfang Woche deshalb direkt an das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) in Bern. Doch auch deren Antwort war wenig befriedigend. «Bund und Kantone unterliegen bei der Vergabe von finanziellen Hilfen einer Pflicht, möglichem Missbrauch vorzubeugen, weshalb eine Abgrenzung beim Gründungsdatum zwingend notwendig ist», heisst es in dem E-Mail, das zentralplus vorliegt. «Dem Bundesrat ist bewusst, dass die Härtefallverordnung nicht für alle Unternehmen greift und nicht alle Umsatzeinbussen abfedern kann.»

Die Begründung kann Müller nicht nachvollziehen. «Diese Abgrenzung bestraft unisono alle ganz jungen Start-ups, obwohl in normalen Zeiten eigentlich genau solche Unternehmen gezielt gefördert werden», moniert er.

«Wir erwarten ja nichts Aussergewöhnliches, sondern wollen einfach gleich behandelt werden wie die anderen.»

Tamino Müller

Müller stört sich vor allem daran, dass dadurch quasi jedes Start-up unter Generalverdacht gestellt und der Eindruck vermittelt werde, dass man ab März 2020 am besten einfach keine Firma mehr gegründet hätte. «Die Abgrenzung mithilfe des Gründungsdatums ist schwer diskriminierend und wirtschaftsfeindlich», so Müllers Vorwürfe an die Adresse des Bundes.

Entscheidet der Bundesrat am Mittwoch?

Wie es scheint, ist die Botschaft dort mittlerweile tatsächlich angekommen. Wohl auch, weil der nationale Gastroverband unter anderem in dieser Sache Druck gemacht hat, wie dessen jüngstem Newsletter zu entnehmen ist. Die Landesregierung werde das Problem an ihrer Sitzung von heute Mittwoch voraussichtlich diskutieren, heisst es beim Seco auf Anfrage. Wegen des bevorstehenden Entscheides wollte man sich am Dienstag noch nicht näher dazu äussern.

Für die Hafenbar in der «Metzgi» und wohl Dutzende andere Betriebe in der Schweiz gibt es also Hoffnung. «Wir erwarten ja nichts Aussergewöhnliches, sondern wollen einfach gleich behandelt werden wie die anderen», sagt Tamino Müller.

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