Gerichtsentscheid im Streit um den Sika-Verkauf

Zuger Kantonsgericht gibt Sika-Verwaltungsrat recht

Kein Halbmast. Die Sika hat einen ersten Sieg errungen. (Bild: Claude Hagen)

Das Zuger Kantonsgericht hat im Streit um die Sika-Übernahme zugunsten des Verwaltungsrates entschieden. Die Familie Burkhard hat bereits im Vorfeld medial angekündigt, in die Berufung zu gehen.

Der Sika-Verwaltungsrat durfte die Erben an der Generalversammlung in ihren Stimmrechten einschränken. Dies entschied das Zuger Kantonsgericht am Freitag.

Die Sika-Gründerfamilie Burkhard will bekanntlich ihren Anteil am Zuger Bauchemie-Hersteller gegen den Willen der Mehrheit des Verwaltungsrates abstossen. Mit dem französischen Unternehmen Saint-Gobain stünde ein Käufer bereit, welcher die Aktien für 2,75 Milliarden Franken übernehmen würde. Die Sika-Erben halten derzeit mit 16,4 Prozent des Kapitals eine Stimmenmehrheit von 52,6 Prozent.

Vinkulierungsklausel soll Übernahmen verhindern

Eine Übernahme der Sika gegen den Willen des Verwaltungsrates sollte eigentlich durch eine sogenannte Vinkulierungsklausel in den Sika-Statuten verhindert werden. Die Klausel besagt, dass der Verwaltungsrat einen Namenaktionär ablehnen kann, wenn dieser mehr als fünf Prozent der Namenaktien hält. Das dient dem Schutz vor einer ungewollten Übernahme der Firma durch den meistbietenden.

Der Verwaltungsrat wandte diese Klausel nun auf die Sika-Erben an und beschnitt bei einigen Traktanden die Stimmrechte der Familie Burkard auf ebendiese fünf Prozent. Ohne diese Massnahme, hätten die Erben an der GV mit ihrer Mehrheit einen verkaufsfreundlichen Verwaltungsrat einsetzen können und somit an Saint-Gobain verkaufen. Gegen diese Massnahme des Verwaltungsrates klagten die Erben. Das Zuger Kantonsgericht musste nun klären, ob das Vorgehen des Verwaltungsrates zulässig war.

Auch Holdings sind betroffen

Die Erben versuchen diese Bestimmung zu umgehen, indem sie argumentieren, sie verkaufen nicht die vinkulierten Sika-Aktien sondern die Aktien der Holding, der die Sika gehört. Das Urteil des Kantonsgerichts ist von grosser bedeutung, da sich viele grosse Firmen durch Vinkulierungsklauseln gegen Übernahmen schützen.

Das Zuger Gerichtsurteil gibt somit dem Sika-Verwaltungsrat recht, dass auch Aktien einer Holding von der Vinkulierungsklausel betroffen sind. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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