Neues Taxireglement verlangt mehr Qualität

Die Stadt Luzern will die Qualität der Taxidienstleistungen und damit die Kundenfreundlichkeit anheben. Sie hat deshalb das Reglement über das Taxiwesen revidiert und neue Anforderungen formuliert. Die Stadt Luzern wird die Bewilligungen regelmässig ausschreiben. 

Taxichaufffeure müssen sich in Zukunft über Sprach- und Ortskenntnisse ausweisen und ebenso Benimm-Regeln beachten, damit sie einen Standplatz für Taxidienstleistungen auf öffentlichem Grund nutzen dürfen. Dies verlangt das neue totalrevidierte Reglement über das Taxiwesen. Der entsprechende Bericht und Antrag wird dem Grossen Stadtrat am 25. September 2014 unterbreitet.

Das geltende Reglement über das Taxiwesen (Taxireglement) aus dem Jahr 2003 entspreche nicht mehr den aktuellen Gegebenheiten und dem übergeordneten Recht, schreibt die Stadt Luzern in ihrer Mitteilung. Mit der aktuellen Fassung sei weder der ungehinderte und diskriminierungsfreie Zugang der Marktteilnehmenden noch das Gebot der Gleichbehandlung der Gewerbegenossen gewährleistet. Hinzu komme, dass die Qualität der Dienstleistungen oft mangelhaft ist. Das heutige Bewilligungssystem mit den unterschiedlichen Bewilligungsarten gekoppelt mit den bundesrechtlichen Vorgaben erschwere zudem den Vollzug, heisst es in der Mitteilung weiter.

Bewilligungen werden öffentlich ausgeschrieben

Aus diesen Gründen habe sich der Stadtrat deshalb entschlossen, das geltende Taxireglement zu revidieren. Er liess dazu einen Städtevergleich erarbeiten und danach bei den betroffenen Kreisen, Behörden und Parteien eine Vernehmlassung durchführen. Der nun vorliegende Revisionsentwurf sieht vor, dass es in der Stadt Luzern nur noch eine Art von Taxibetriebsbewilligungen geben soll. Diese Bewilligung berechtigt zur Nutzung der Taxistandplätze auf öffentlichem Grund. Alle anderen Angebote im Taxiwesen unterstehen keiner städtischen Bewilligungspflicht mehr.

Neu werden die Taxibetriebsbewilligungen öffentlich ausgeschrieben und zeitlich befristet pro natürliche Person für deren hauptberufliche Tätigkeit erteilt. Sie sind nicht übertragbar. Eine Ausnahme davon bilden Firmentaxibetriebsbewilligungen, die zur Anstellung von Taxichauffeurinnen und –chauffeuren berechtigen. Grössere Unternehmen haben im Gegenzug zeitweise auf einzelnen öffentlichen Taxistandplätzen einen 24-Stunden-Service zu garantieren.

Keine vollständige Liberalisierung

Vor der Erarbeitung des Revisionsvorschlags hatte der Stadtrat eine Variantenstudie in Auftrag gegeben, die sich auf einen Städtevergleich stützt. Dabei zeigte sich, dass von einer vollständigen Liberalisierung des Taximarktes abgesehen werden sollte. Das neue Reglement über das Taxiwesen wird die Grundzüge über die Ausübung des Taxigewerbes enthalten, eine neu zu schaffende Verordnung über die Ausführungsbestimmungen. Auch der heute bereits bestehende Tarif über die Gebühren für Taxibetriebsbewilligungen und für die Chauffeurprüfung vom 10. März 2004 soll in das Reglement integriert werden. Der Tarif für das Taxiwesen vom 30. April 2008, der Höchstpreise festschreibt, bleibt aktuell unverändert.

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