Antworten auf die wichtigsten Fragen

Ukraine-Flüchtlinge in Luzern: Das musst du wissen

Flüchtlinge aus der Ukraine müssen in Luzern Sozialhilfe beantragen – wir sagen, wie das abläuft. (Bild: ber)

Wie Flüchtlinge aus der Ukraine empfangen werden, unterscheidet sich von Kanton zu Kanton. In Luzern müssen sie in einem komplizierten Verfahren Sozialhilfe beantragen. zentralplus erklärt dir, wie das läuft.

Das Leben in der Schweiz ist kompliziert. Diese Erfahrung haben viele ukrainische Flüchtlinge und ihre Gastfamilien in den letzten Wochen machen müssen. Der Bund zahlt dem Kanton Luzern pauschal 1500 Franken monatlich pro Flüchtling aus der Ukraine. Während Zug einen Teil dieses Geldes unkompliziert an Gastfamilien weitergibt, müssen die Flüchtlinge in Luzern ein Gesuch um Sozialhilfe stellen (zentralplus berichtete).

Es ist nicht einfach, sich die Informationen zusammenzusuchen, welche die Flüchtlinge brauchen, um nach ihrer Flucht hier in Luzern Fuss zu fassen. zentralplus wagt den Versuch, dir einen Überblick zu geben. Alle Links findest du in der Box am Ende des Textes.

Wo muss ich als ukrainische Flüchtlingsfrau ein Gesuch um Unterstützung stellen, wenn ich heute in der Stadt Luzern ankomme?

Melde dich beim Sozialdienst für Schutzbedürftige der Dienststelle für Asyl- und Flüchtlingswesen an (Link unten). Dort gibt man dir einen Termin für ein erstes Gespräch an der Baselstrasse in Luzern. Bei diesem wird besprochen, ob du Anrecht auf Asylsozialhilfe hast. Dazu musst du wissen: Wenn du genug Geld hast, um selber für deinen Lebensunterhalt zu sorgen, hast du keinen Anspruch auf finanzielle Unterstützung durch den Staat.

Welche Unterlagen muss ich mitbringen?

  • Entscheid des Bundesamts für Migration über den Status S
  • Ausweis über die Identität: Reisepass, Geburtsurkunde etc.
  • Bankkontoauszüge all deiner Konten
  • Belege über dein Guthaben
  • Belege über Einnahmen (Lohn, Geldüberweisungen von Ehemann, Versicherungen usw.)
  • Miet- oder Untermietvertrag. Bei Untermietvertrag auch den Hauptmietvertrag mitnehmen.

Brauche ich dafür ein Schweizer Konto?

Ja, du kannst bei der Post oder bei einer Schweizer Bank ein Konto eröffnen. Dazu musst du deinen Reisepass und den Ausweis S mitbringen – und eine Wohnadresse in der Schweiz haben. Den Ausweis S musst du beim Amt für Migration beantragen (Link unten).

Geht der Betrag für die Miete direkt an mich?

Du musst den Mietvertrag dem Sozialdienst vorlegen. Dieser entscheidet, ob der Mietzins verhältnismässig ist. Wenn ja, wird das Geld dir aufs Konto überwiesen. Und du leitest den Betrag dann an deine Vermieterin oder die Gastfamilie weiter. Wenn du in einer Kollektivunterkunft bist oder in einer Kantonswohnung, übernimmt der Kanton die Wohnkosten und du bekommst kein Geld für die Miete.

Wie viel Miete kann ich meiner Gastfamilie maximal zahlen?

Mietzinsrichtlinien geben vor, wie hoch die Miete maximal sein darf. In der Stadt Luzern gilt beispielsweise folgendes:

Das bedeutet: Wenn du alleine wohnst, musst du in der Stadt Luzern eine Wohnung finden, die netto nicht mehr als 850 Franken Miete im Monat kostet.

Der Bund stellt 3000 Franken zum Erlernen der deutschen Sprache zur Verfügung: Wo kann ich mich anmelden, wo und wann finden die Kurse statt, wie komme ich an die finanzielle Unterstützung?

Bisher gibt es noch keine Angebote für Deutschkurse. Diese seien noch im Aufbau, heisst es seitens des Kantons. Am 20. Mai wird ein Formular auf der Website der Dienststelle für Asyl- und Flüchtlingswesen (DAF) aufgeschaltet. In einer Broschüre warnt diese davor, sich selbst für einen Deutschkurs anzumelden, da ansonsten die Kosten nicht vom Kanton übernommen werden.

Wenn du für deinen Unterhalt selber aufkommen kannst – spricht keine Asylsozialhilfe beziehst – wird dir auch der Sprachkurs nicht bezahlt. «Die subventionierten Kursplätze stehen prioritär den Personen mit Schutzstatus S zur Verfügung, die sich bei der DAF gemeldet haben», heisst es dazu auf Nachfrage. «Selbstzahlende Personen mit S-Status, die sich nicht bei der DAF angemeldet haben, besuchen das allgemeine Sprachförderangebot auf dem Platz Luzern.»

Wo kann ich mich melden, wenn ich Unterstützung bei diesen bürokratischen Herausforderungen brauche und nur die ukrainische Sprache spreche?

Der Kanton Luzern bietet diesbezüglich keine Hilfe an. Er verweist auf seine Datenbank von «verschiedenen Organisationen, Kirchen und Vereine» die dich freiwillig und ohne finanzielle Hilfe der öffentlichen Hand unterstützen.

Wo bekomme ich Unterstützung bei der Suche nach einem Job?

Wichtig zu wissen: Mit dem Schutzstatus S darfst du zwar arbeiten, du brauchst dazu aber eine behördliche Bewilligung vom Amt für Migration. Erst wenn die Bewilligung erteilt wurde, darfst du arbeiten. Wenn du eine Stelle suchst, kannst du dich online zur Arbeitsvermittlung anmelden. Das RAV meldet sich dann bei dir und gibt dir Tipps für die Stellensuche.

Wenn ich ein schulpflichtiges Kind habe: Wo muss ich dieses für die Schule anmelden?

Wenn du in einer Kollektivunterkunft bist, wird dein Kind dort eingeschult. Bist du in einer privaten Unterkunft, melde dich bei der Gemeinde, diese übernimmt die Anmeldung des Kindes. Jugendliche zwischen 16 und 18 sind zwar nicht mehr schulpflichtig, sie dürfen aber die Schulangebote Asyl besuchen. Zuständig ist für das die Dienststelle Volksschulbildung des Kantons Luzern.

Wie komme ich an eine Krankenversicherung?

Wenn du Asylsozialhilfe bekommst, wirst du automatisch bei der CSS im Standard-Modell gegen Krankheit und Unfall versuchert. Du hast freie Arztwahl, kannst dich also bei jeder Arztpraxis melden. Nimm die Bestätigung der Krankenversicherung an den Termin mit. Die Kosten für die Prämien und auch der Selbstbehalt werden direkt von der Dienststelle für Asyl- und Flüchtlingswesen (DAF) übernommen. Wenn du für deinen Unterhalt selbst aufkommst, musst du dich auch selber um die Krankenkasse kümmern – und innerhalb von drei Monaten eine Versicherung abschliessen.

Verwendete Quellen
  • Mailkontakt Kommunikationsstelle der DAF
  • Website DAF
  • Handbuch der Sozialhilfe
  • Broschüre: Informationen für Personen mit Status S
  • Broschüre: Informationen für Gastgebende von Personen mit Status S
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