Keine Verurteilung wegen Hausfriedensbruchs

Fall Gundula: zentralplus-Journalistin Jana Avanzini siegt vor Bundesgericht

Die Journalistin Jana Avanzini ist keine Hausbesetzerin, sagt das Bundesgericht. (Bild: zvg)

Der Fall Bodum ist Geschichte: Das Bundesgericht hat entschieden, das Strafverfahren gegen die Journalistin Jana Avanzini endgültig einzustellen. Grund: Sie ist keine Hausbesetzerin und sie hat den Hausfriedensbruch auch nicht unterstützt.

Fast fünf Jahre hat es gedauert, jetzt ist der Rechtsstreit um die Besetzung der Obergrund-Villa von Jørgen Bodum vorbei. Geendet hat der Fall mit einer Verfahrenseinstellung durch das Bundesgericht.

Dieses hält in seinem Urteil fest, dass die ehemalige zentralplus-Journalistin Jana Avanzini keine Hausbesetzerin ist. «Sie hat die fragliche Liegenschaft nicht mit dem Vorsatz betreten, an der Hausbesetzung der Gruppe Gundula als Mittäterin massgeblich mitzuwirken oder als Gehilfin (…) daran teilzunehmen», heisst es in dem Entscheid.

Vielmehr habe Avanzini das fremde Grundstück mit der Absicht betreten, über die Vorgänge im Haus eine Reportage zu schreiben, «was sie in der Folge auch tat» (zentralplus berichtete). Das bedeutet: Sie hat sich nicht an der Straftat beteiligt, auf die sich die Strafanzeige des Multimillionärs Jørgen Bodum bezogen hat. Und damit gibt es keine Grundlage mehr für eine Verurteilung wegen Hausfriedensbruchs.

Wer über eine Besetzung berichtet, ist keine Mittäterin

Das Kantonsgericht war noch davon ausgegangen, dass sich die Strafanzeige nicht nur auf Besetzerinnen, sondern auf alle Personen bezieht, welche die Liegenschaft betraten – «aus welchem Grund auch immer», wie es im Urteil hiess. Das Bundesgericht hält nun aber fest, dass eine Strafanzeige nur auf Personen ausgeweitet werden kann, die an der «Ausführung der Haupttat», sprich der Hausbesetzung, beteiligt sind.

«Als ich das Urteil gelesen hatte, merkte ich erst richtig, wie belastend das Strafverfahren in den letzten Jahren für mich war.»

Jana Avanzini

Damit ist die Sache entschieden. Zu klären ist nun noch, wer für die verursachten Gerichts- und Anwaltskosten aufkommen muss. Das Kantonsgericht hatte Jana Avanzini verpflichtet, dem Bodum-Anwalt fast 8'000 Franken zu zahlen. Das wird nun hinfällig. Das Kantonsgericht Luzern wird die Kostenfrage in einem neuen Entscheid klären müssen. Dieser Teil des Verfahrens ist noch hängig.

Strafverfahren war sehr belastend

Jana Avanzini ist über den Entscheid des Bundesgerichts «über die Massen erfreut», wie sie auf Anfrage von zentralplus sagt. «Als ich das Urteil gelesen hatte, merkte ich erst richtig, wie belastend das Strafverfahren in den letzten Jahren für mich war. Ich hatte es die ganze Zeit über im Hinterkopf», so Avanzini. «Ich hätte keine Chance gehabt, mich gegen diese Vorwürfe zur Wehr zu setzen, wenn nicht zentralplus, Reporter ohne Grenzen, Investigativ und zahlreiche Privatpersonen mir den Rücken gestärkt und mich finanziell unterstützt hätten. Ich bin wahnsinnig erleichtert.»

Der Anwalt, der Jørgen Bodums Firma im Verfahren vertreten hatte, war für zentralplus bisher nicht für eine Stellungnahme zu erreichen.

Hauptsitz einer Architektur-Firma

Der Zustand der historischen Villen an der Obergrundstrasse ist in Luzern seit Jahren ein Politikum, an dem ein öffentliches Interesse besteht (zentralplus berichtete). 2016, als Jana Avanzini eines der Häuser betrat, kursierten dazu widersprüchliche Informationen. Die Eigentümerin – Jørgen Bodums Firma – hatte behauptet, das Gebäude sei einsturzgefährdet und müsse deshalb abgerissen werden, obwohl es unter Denkmalschutz stehe. Diese Angaben widersprachen der Einschätzung der Besetzer fundamental.

Inzwischen hat das Luzerner Immobilien- und Architekturunternehmen Romano & Christen die beiden Stadtvillen an der Obergrundstrasse 99 und 101 in Luzern gekauft. Die Firma will in einem der beiden Häuser ihren neuen Hauptsitz einrichten (zentralplus berichtete).

Das Urteil 6B_1214/2020 findest Du hier.

20 Kommentare
Apple Store IconGoogle Play Store Icon