Verein «Stadtbild Luzern» siegt vor Gericht

Klatsche für die Stadt Luzern: Brache am Bundesplatz bleibt noch lange

Die Brache am Bundesplatz wird vorerst bestehen bleiben. (Bild: bic)

Das Kantonsgericht heisst eine Beschwerde gegen den Gestaltungsplan Bundesplatz Süd II gut. Die hässliche Brache im Herzen der Stadt dürfte damit noch Jahre bestehen bleiben. Für die Stadt heisst es damit: zurück auf Feld 1.

Seit mehr als zehn Jahren klafft mitten in der Stadt Luzern ein Loch. Im Juli 2012 hatte die damalige Eigentümerin des Grundstücks am Bundesplatz erstmals einen Gestaltungsplan eingereicht. Eine Beschwerde dagegen wurde erst vom Kantonsgericht und später vom Bundesgericht gutgeheissen. Nun scheint sich die Geschichte zu wiederholen.

2013 entschieden die Stimmbürgerinnen der Stadt Luzern, dass am Bundesplatz ein Hochhaus gebaut werden darf. Die maximale Höhe beträgt 35 Meter. Fünf Jahre später reichte die neue Besitzerin des Grundstücks einen zweiten Gestaltungsplan ein – gegen den der Verein Stadtbild Luzern Einsprache erhob.

Unterlagen waren mangelhaft

Der Luzerner Stadtrat wies diese ab. Und so landete der Fall erneut vor dem Kantonsgericht. Die vorgenommene Interessenabwägung sei «mangelhaft», rügt dieses nun. Es sei nicht ausreichend geprüft worden, in welcher Art und Weise der Neubau die benachbarten Bauten und das Ortsbild beeinflussen.

Die Stadt hat aus Sicht des Kantonsgerichts nicht aufgezeigt, inwieweit das geplante Bauwerk zur Ortsbildschutzzone B in Beziehung steht. Die vom Bundesgericht verlangte Gesamteingliederung sei nicht hinreichend thematisiert worden.

Die eingereichten Unterlagen seien unvollständig. Zudem sei der gewährten Bonus von 10 Prozent auf die Überbauungsziffer nicht zulässig. Der Entscheid des Kantonsgerichts kann innert 30 Tagen beim Bundesgericht angefochten werden.

Heiner Eiholzer, Präsident des kantonalen Verwaltungsgerichts, erklärte im letzten Oktober gegenüber zentralplus, warum sich solche Projekte dermassen lange verzögern können. Er sprach von Verzögerungen von bis zu 15 Jahren.

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