Schwarzarbeit, Misswirtschaft, Konkursreiterei

Wie Zuger Treuhänder tote Firmen am Leben halten

Drei Unternehmer richteten mit einer eigentlich konkursiten Firma 30’000 Franken Schaden an, ehe sie die Gesellschaft bestatten liessen. (Bild: Adobe Stock)

Im Kanton Zug helfen Treuhänder windigen Bauunternehmern dabei, Kontrollen und Sanktionen zu umgehen. Seit Jahren verstärkt sich das Problem, die Branche leidet. Und fühlt sich machtlos.

Er wolle zum Erfolg seiner Klienten beitragen. Nutzen bieten und neue Massstäbe setzen. Mit Erfahrung, Kompetenz und dem Menschen im Fokus.

Was E. A.* auf seiner Website verspricht, trifft offensichtlich einen Nerv. Der Treuhänder aus dem Kanton Zug hat über 60 Kunden, sitzt im Verwaltungsrat von einem halben Dutzend Firmen, ist in der Immobilienbranche, der Unternehmensberatung und dem Maschinengeschäft unterwegs.

Seit er vor über 20 Jahren seine erste Firma im Kanton Zug gegründet hat, schreibt E. A., ein Schweizer mittleren Alters, an einer Erfolgsgeschichte. Dem Anschein nach zumindest.

Die Firma war längst tot, die Geschäftsführer machten weiter

Doch sein richtiger Name taucht nicht nur im Handelsregister regelmässig auf. Er steht auch immer wieder in Unterlagen der Zuger Strafverfolgungsbehörden. Wie in drei kürzlich veröffentlichten, rechtskräftigen Strafbefehlen: Wegen Misswirtschaft verurteilt die Staatsanwaltschaft Zug drei Männer zwischen 34 und 42 Jahren zu bedingten Geldstrafen und einigen Hundert Franken Busse. Bis zu fünf Jahre Gefängnis stehen auf das Vergehen, mit dem der Staat Unschuldige davor bewahren will, Geld an Firmen zu verlieren, die nur noch auf dem Papier leben.

Wie an das Baugeschäft der drei Männer. Dieses haben sie 2015 von E. A. übernommen. Schon damals waren die Finanzen miserabel, das Unternehmen hätte Konkurs anmelden müssen. Doch statt die Bilanz zu deponieren, geschäfteten die Männer weiter, verschleppten den Konkurs und richteten laut der Staatsanwaltschaft 30’000 Franken Schaden an.

Als es mit dem Unternehmen doch noch zu Ende ging, verlegten die Geschäftsführer den Firmensitz in den Kanton Luzern und übergaben die Firma einem neuen Inhaber. Ein Jahr später wurde das Konkursverfahren mangels Aktiven eingestellt. Das bedeutet: Im Unternehmen steckte nicht genug Geld, um das Konkursverfahren zu bezahlen. Heisst auch: Wer Geld von der Firma zugute hatte, sah keinen Rappen.

Auf Zentralschweizer Baustellen greift die Kriminalität um sich

Wenn Geschäftsleute verschuldete Firmen übergeben, um sich aus der Affäre zu ziehen, sprechen Fachleute von Firmenbestattungen. Und wenn es Geschäftsmodell wird, keine Rechnungen zu zahlen, Konkurs zu machen und eine neue Firma zu eröffnen, nennt man das Konkursreiterei.

«Gewisse Unternehmer lassen immer wieder Firmen in Konkurs gehen, nur um kurz darauf das praktisch gleiche Unternehmen neu zu gründen. Das macht es sehr schwer, etwas gegen unlautere Praktiken zu unternehmen.»

Kurt A. Zurfluh, Geschäftsführer Zentralschweizer Baumeisterverband

Das Problem ist bekannt; vor allem in der Baubranche. Auch in der Zentralschweiz kämpft man dagegen an, sagt der Geschäftsführer der Zentralschweizer Baumeisterverbände, Kurt A. Zurfluh: «Gewisse Unternehmer lassen immer wieder Firmen in Konkurs gehen, nur um kurz darauf das praktisch gleiche Unternehmen neu zu gründen. Das macht es sehr schwer, etwas gegen unlautere Praktiken zu unternehmen.»

Staatsanwaltschaft: Behörden sind sensibler auf Konkursreiterei

Die Strafverfolger in Zürich haben den Anfang gemacht. 2019 kündigte der Zürcher Regierungsrat an, die Staatsanwaltschaft um zehn Stellen aufzustocken. Damit wolle man effizienter gegen Wirtschaftskriminalität vorgehen, wie der «Tages-Anzeiger» damals berichtete. Die Entwicklung im Nachbarkanton schlägt sich auch auf die Zuger Strafverfolger nieder, vor allem, was das Thema Konkursreiterei angeht. Wie die Staatsanwaltschaft auf Anfrage schreibt, habe die in Zürich etablierte Praxis, gegen Konkursreiterei vorzugehen, einen «kantonsübergreifenden Einfluss». Zudem stelle man fest, dass Polizei, Betreibungs- und Konkursämter sensibler für das Phänomen seien: «Insofern kann man davon sprechen, dass das immer noch relativ neue Konkursreiterei-Phänomen heute von den Involvierten besser erkannt und bekämpft werden kann», schreibt die Staatsanwaltschaft.

Das Schweizer Strafgesetzbuch kennt keinen Tatbestand für Konkursreiterei, für ein Phänomen also, bei dem Unternehmer systematisch Firmen Konkurs gehen lassen und zuvor Gesellschaften so lange wie möglich aushöhlen. Wichtiger Ansatzpunkt für die Strafverfolgungsbehörden bildet der Tatbestand der Misswirtschaft, der eine arge Nachlässigkeit in der Berufsausübung voraussetzt. Eine solche liegt vor, wenn Geschäftsleute trotz offensichtlicher Zahlungsunfähigkeit die Bilanz nicht deponieren und so den Konkurs verschleppen. 2021 hat die Zuger Staatsanwaltschaft vier Fälle von Misswirtschaft im Strafbefehlsverfahren abgehandelt, letztes Jahr waren es zehn, dieses Jahr bislang fünf, wobei es laut der Staatsanwaltschaft nicht in jedem Fall eine unterlassene Überschuldungsanzeige im Raum stand.

Diesen «unlauteren Praktiken» begegne er beinahe täglich, die Tendenz sei alarmierend, sagt Zurfluh. Tatsächlich: Seit Jahren kämpft die Branche gegen kriminelle Strukturen an. Nachdem «CH Media» Anfang 2021 berichtet hatte, wie kriminelle Unternehmer über ein System von Sub-Unternehmen in den Zentralschweizer Markt eindringen, verlangte die Zuger ALG vom Regierungsrat Antworten zur Schwarzarbeit im Kanton.

Denn wo Kriminelle die Kontrolle über Baustellen übernehmen, Preise und Löhne drücken, ist der Verdacht nahe, dass AHV-Beiträge und Quellensteuern nicht bezahlt werden. Dass Ausländer ohne Bewilligung arbeiten. Dass es also zu Schwarzarbeit im Sinn der Definition des Bundes kommt.

Schwarzarbeit: Nirgendwo gibt es weniger Kontrollen als in Zug

Der Kampf dagegen ist Sache der Kantone, wobei der Bund die Hälfte der Kosten übernimmt. Mit 80 Stellenprozenten setzt der Kanton Zug seit Jahren mit am wenigsten Personalressourcen für die Bekämpfung der Schwarzarbeit ein. Laut einem neuen Bericht des Bundesamts für Wirtschaft wurden 2022 nirgendwo in der Schweiz verhältnismässig weniger Personen wegen Schwarzarbeit kontrolliert als in Zug: 9 von 10’000 Angestellten. Im Schweizer Durchschnitt waren es 76, fast achtmal so viel.

Nichtsdestotrotz schrieb die Zuger Regierung in ihrer Antwort auf den ALG-Vorstoss: «Der Regierungsrat ist nach wie vor davon überzeugt, dass die im Kanton Zug praktizierte Art der Schwarzarbeitsbekämpfung effizient und zielführend ist.»

Hört man Kurt A. Zurfluh zu, sind Schwarzarbeit, Firmenbestattungen und Konkursreiterei präsenter denn je. Und nicht nur das. Dem Geschäftsführer der Zentralschweizer Baumeisterverbände macht eine neue Entwicklung Sorgen: Im Kanton Zug scheint sich eine Industrie von Treuhändern installiert zu haben, die Geschäftsleuten helfen, sich der Kontrolle der Branche zu entziehen. Treuhänder wie E. A.

Sie tun nichts – und erschweren alles

Mehrere von E. A.s Kunden sind Hoch- oder Tiefbauunternehmen. Damit unterstehen sie dem Landesmantelvertrag für das Bauhauptgewerbe, dem Gesamtarbeitsvertrag der Baubranche. Und so der Kontrolle paritätischer Kommissionen aus Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern. In der Zentralschweiz ist Kurt A. Zurfluh Geschäftsführer dieser Kommissionen und damit einer der höchsten Wächter darüber, dass sich hiesige Bauunternehmen an den GAV halten: die verhandelten Löhne zahlen, Überstunden richtig abrechnen, das Entsendegesetz als Teil der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit befolgen.

«Aufforderungen zu Lohnbuchkontrollen werden nicht beantwortet oder können gar nicht erst zugestellt werden.»

Kurt A. Zurfluh

Dazu kontrolliert die Kommission Baustellen und Bücher. Doch wenn sie einen Blick in die Unterlagen werfen wollen, stehen die Kontrolleure immer öfter vor demselben Problem: Sie werden ignoriert. «Aufforderungen zu Lohnbuchkontrollen werden nicht beantwortet oder können gar nicht erst zugestellt werden», sagt Zurfluh und schildert ein Geschäftsmodell, das darin zu bestehen scheint, nichts zu tun. Zurfluh zufolge würden Briefe nicht beantwortet, Dokumente nicht oder nur unvollständig eingereicht und schon gar keine Rechnungen bezahlt.

Als die Strafe kam, war die neue Firma längst gegründet

Seit rund fünf Jahren beobachtet Zurfluh dieses Phänomen und glaubt, das habe System. Verantwortlich seien Treuhänder wie E. A., die Zeit für ihre Kunden schinden wollten: «Bis wir Massnahmen einleiten können», so Zurfluh, «dauert es einige Zeit. Oftmals sind wir dann zu spät, die Firma hat Konkurs gemacht, und eine neue, praktisch identische wurde gegründet.»

Kurt Zurfluh, Geschäftsführer des Zentralschweizer Baumeisterverbands und der Paritätischen Berufskommission für das Hoch- und Tiefbaugewerbe. Bild: zvg

Wie das geht, zeigt das Beispiel einer Baufirma mit Sitz beim Treuhandbüro von E. A. Nachdem die Paritätische Berufskommission Hinweise auf Unregelmässigkeiten erhalten hatte, verlangt sie Anfang 2020 interne Unterlagen für eine Lohnbuchkontrolle. Die Korrespondenz für das Baugeschäft übernimmt ein Mitarbeiter von E. A. In der Folge entwickelt sich ein Hin und Her, das sich über vier Monate hinzieht, mehrere Gesuche um Fristerstreckung, eine pandemiebedingte Schliessung, mindestens eine Ferienabwesenheit und im Frühling 2020 die Forderung beinhaltet, die Unterlagen vollständig und nicht nur teilweise einzureichen.

Im April 2021 verhängt die Paritätische Kommission 5000 Franken Konventionalstrafe über die Firma, die ihren Arbeitern zu wenig Lohn bezahlt hatte. Weil das Unternehmen nicht reagiert, leitet die Kommission die Betreibung ein. Erfolglos. Im Sommer 2021 schliesslich folgt die Konkursandrohung – anderthalb Jahre nach der Ankündigung der Kontrolle. Und ein Jahr, nachdem einer der Geschäftsführer eine neue Firma mit gleichem Zweck und gleichem Sitz eröffnet hatte.

Immerhin: Die mutmassliche Verschleppungstaktik hat der Baufirma nichts genützt. Eine Forderung über 4400 Franken hat deren Ende besiegelt, im Herbst 2021 eröffnete das Kantonsgericht Zug den Konkurs. Im Frühling 2022 schliesslich wurde das Konkursverfahren eingestellt. Mangels Aktiven. Gläubiger wie eine grosse Schweizer Versicherung sahen keinen Rappen.

Gleiches Spiel im Kanton Luzern?

Den Paritätischen Berufskommissionen sind mehrere Adressen in der Zentralschweiz aufgefallen, wo die Korrespondenz zu wünschen übrig lässt und wo das kein Zufall sein dürfte. In Horw, dem Luzerner Hinterland, an mehreren Orten in Zug und in Rotkreuz.

Treuhänderindustrie? Kanton Zug weiss nichts

Die Zentralschweizer Baubranche fürchtet: In der Region könnte sich eine Industrie von Treuhändern installiert haben, die schwarzen Schafen hilft, sich GAV-Kontrollen und Sanktionen zu entziehen. Mehrere Treuhandbüros im Kanton Zug stehen im Verdacht, ein solches Geschäftsmodell zu betreiben. Was sagen die Zuger Behörden? Auf Anfrage schreibt Bernhard Neidhart, der Leiter des Zuger Amtes für Wirtschaft und Arbeit: «Wir wissen nicht, wie sich die Zuger Verhältnisse im Vergleich zu jenen der anderen Zentralschweizer Kantone darstellen.» Es gelte festzuhalten, dass ein «international orientierter Wirtschaftsstandort wie Zug stärker durch eine aufgesplittete Wertschöpfungskette» gekennzeichnet sei als «stark binnenwirtschaftliche Kantone». Diese Aufsplittung sei durch Gesetze legalisiert: «Haben die Kontrollorgane der Baubranche in einem konkreten Fall Probleme bei der Identifizierung der Akteure, so unterstützen wir als Kanton die Branchenkontrolleure.»

Da die Kontrollorgane in den letzten Jahren jedoch «nur Einzelfälle» gemeldet hätten, ginge der Kanton davon aus, «dass die Situation in Zug im Allgemeinen nicht über einen normalen Aufwand bei Vollzugskontrollen hinausgeht». Heisst also: Aus Sicht des Kantons gibt es keine Anzeichen auf ein Problem. Darüber hinaus kann man Neidhart zufolge nicht sagen, dass die Zuger Willkommenskultur schwarze Schafe anziehe, die sich nicht an die Regeln hielten, also etwa Quellensteuern oder AHV-Abgaben nicht zahlten: «Diese Aussage ist nicht zulässig. Die Willkommenskultur schwächt den Gesetzesvollzug nicht. Freundlichkeit und Unterstützung im Sinn der Erläuterung beim Gesetzesvollzug darf jede Person, die sich korrekt verhält, erwarten.»

In den letzten zehn Monaten schloss die Zuger Staatsanwaltschaft mindestens acht Verfahren ab, in denen die Verurteilten eine Verbindung zu E. A. aufwiesen. Auch gegen den Treuhänder ermitteln die Strafverfolger, wie die Zuger Staatsanwaltschaft auf Anfrage bestätigt: «Die Staatsanwaltschaft des Kantons Zug führt gegen die genannte Person ein Verfahren wegen Vermögensdelikten.»

Einer ist nicht da, der andere spricht von «falschen Anschuldigungen»

Unklar bleibt, wie E. A. zur Ermittlung und zur Aussage steht, er habe ein Geschäftsmodell daraus gemacht, seine Kunden vor dem Zugriff der Kontrollorgane abzuschirmen. Auf Anfrage heisst es von E. A.s Treuhandfirma, der Geschäftsführer sei abwesend. Man könne ihn ab dem 9. August wieder kontaktieren.

Dafür nimmt eine zweite Zuger Treuhandfirma Stellung, die ein ähnliches Modell betreiben soll. Das Unternehmen will namentlich nicht genannt werden und spricht von «falschen Anschuldigungen». Im Wesentlichen schreibt die Firma, sie habe Unterlagen nicht abliefern können, da sie diese von ihren Kunden nicht erhalten habe. Dieses «ewige Hin und Her» mit den Klienten habe letztlich dazu geführt, dass man den meisten Kunden aus dem Baugewerbe von sich aus die Zusammenarbeit gekündigt habe.

Auch gegen die Geschäftsführerin wird wegen Verdachts auf Vermögensdelikte ermittelt. Wie bei E. A. gilt für sie die Unschuldsvermutung. Zur Untersuchung schreibt die Firma: «Die Staatsanwaltschaft Zug darf sich gerne jederzeit an uns wenden und sämtliche Unterlagen (…) verlangen.» Man werde die Staatsanwaltschaft «mit gutem Gewissen unterstützen, um Missverständnisse aus der Welt zu schaffen.»

Staat soll Firmengründungen erschweren

Ob die Schuldsprüche um E. A. etwas an den Zuständen ändern, die Kurt A. Zurfluh schildert? Er zweifelt. Und sagt, das Problem sei nicht die Strafverfolgung: «In der Schweiz kann man zu einfach eine Firma gründen. Für eine GmbH sollte man um einiges mehr Kapital aufbringen müssen, als das heute der Fall ist.»

Zurfluh zufolge sei es zu verschmerzen, bei einem Konkurs 20’000 Franken Gründungskapital zu verlieren, wenn man sich auf diese Weise eines Vielfachen an Schulden entledigen kann. Der Geschäftsführer der Zentralschweizer Baumeister verlangt von der Politik, dass sie etwas unternimmt: «Es kann nicht sein, dass gewisse Personenkreise bewusst den Rechtsstaat aushebeln, um sich finanzielle Vorteile zu verschaffen, die dann in der Konsequenz durch die Gesellschaft zu tragen sind.» Und Zurfluh ist sicher: Erhöht man die Hürden für eine Firmengründung, würde Treuhändern wie E. A. das Geschäft wegbrechen.

Vorderhand passiert das nicht, erst vor wenigen Wochen wurde die letzte Firma mit c/o-Adresse bei E.A. gegründet. Gut möglich, dass auch diesen Kunden die Argumente des Treuhänders überzeugt haben: der Fokus auf den Klienten, viel Kompetenz. Und noch mehr Erfahrung.

* Name anonymisiert

Verwendete Quellen
  • Website von E. A.s Treuhandbüro
  • Strafbefehle 1A 2021 1866, 1A 2021 1867, 1A 2021 1868, 1A 2021 209, 2A 2022 76, 2A 2022 77, 1A 2022 1444 und 1A 2022 2018 der Zuger Staatsanwaltschaft
  • Angaben aus dem Zuger Handelsregister
  • Gespräch mit Kurt A. Zurfluh
  • Artikel von «CH Media»
  • Antwort der Zuger Regierung auf die Interpellation 3211 der Zuger ALG
  • Bericht über den Vollzug des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit des Bundesamts für Wirtschaft
  • Schriftliche Anfrage bei Bernard Neidhart vom Amt für Wirtschaft und Arbeit des Kantons Zug
  • Schriftliche Anfrage an die Staatsanwaltschaft Zug
  • Artikel im «Tages-Anzeiger»
  • Entscheid EK 2021 41 des Kantonsgerichts Zug
  • Augenschein vor Ort bei mehreren Adressen im Kanton Zug
  • Schriftliche Anfragen an E.A. und die Verantwortliche eines weiteren Treuhandbüros
  • Angaben aus dem Schweizerischen Handelsamtsblatt
  • Weitere Unterlagen, deren Herkunft aufgrund des Quellenschutzes unerwähnt bleibt
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