Beschwerde gegen Entscheid des Bundes

Kriens zieht Bypass-Einsprache weiter

Das grosse Autobahnprojekt «Bypass» beschäftigt die Krienser Politik seit vielen Jahren. (Bild: Stadt Kriens)

Die Stadt Kriens wird ihre Einsprache im Bewilligungsverfahren des Bypass-Baus weiterziehen. Das gab der Stadtrat an der Einwohnerratssitzung bekannt.

Das grosse Autobahnprojekt «Bypass» beschäftigt die Krienser Politik seit vielen Jahren. Bund und Kanton wollen mit einer zusätzlichen Tunnelröhre durch den Sonnenberg einen Engpass auf der Nord-Süd-Achse beseitigen und gleichzeitig das gesamte Verkehrssystem im Grossraum Luzern entlasten.

Der Krienser Stadtrat bleibt auf dem Standpunkt, dass die Umfahrungsautobahn Bypass dank zusätzlicher Verkehrskapazitäten zwar ein Verkehrsproblem angehe, alles in allem aber «zu kurz» greife.

Das Krienser Stadtparlament hatte 2019 den Stadtrat beauftragt, sich auch auf juristischem Weg für eine landschafts- und siedlungsverträgliche Lösung einzusetzen. Der Krienser Stadtrat hat in der Folge im Juli 2020 im Rahmen des Plangenehmigungsverfahrens Beschwerde eingereicht.

Im Februar 2024 wurde ein erster Entscheid in diesem Plangenehmigungsverfahren veröffentlicht. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) wies wesentliche Forderungen aus Kriens ab.

Beschwerde gegen UVEK-Entscheid

Die Stadt Kriens will ihre Anliegen nun in einem nächsten Verfahrensschritt durch die nächsthöhere Instanz, das Bundesverwaltungsgericht, prüfen lassen, wie der Stadtrat anlässlich der Sitzung des Krienser Einwohnerrates am Donnerstag bekannt gegeben hat. Die Stadt wird also ihre Bypass-Beschwerde weiterziehen.

Der heute offen im Siedlungsgebiet von Kriens geführte Autobahnabschnitt zwischen Sonnenbergtunnel und Tunnel Schlund müsse ebenfalls als Teil des Gesamtprojektes bearbeitet werden, hält die Stadt fest. Es brauche eine landschafts- und siedlungsverträgliche Lösung, die das vom ASTRA aufgelegte und vom UVEK gestützte Projekt nicht erfülle.

Aktuell arbeite die Stadt Kriens die Beschwerde gegen den UVEK-Entscheid aus, um diese dann fristgerecht einzureichen, wie es abschliessend heisst.

Verwendete Quellen
  • Medienmitteilung Stadt Kriens
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