Vorentscheid für autoarmes Zentrum

Die Durchfahrt durch Cham soll künftig an eine gewisse Aufenthaltsdauer gebunden sein. Das sieht die Grundidee des Modells «Autoarmes Zentrum» vor. Im Mitwirkungsprozess der Baudirektion hat sich ein Begleitgremium für diese Variante entschieden, um den Verkehr dereinst wirkungsvoll auf die geplante Umfahrung Cham-Hünenberg zu leiten, schreibt der Kanton Zug in einer Mitteilung.

Die geplante Umfahrung Cham-Hünenberg könne das Zentrum von Cham nur dann wirkungsvoll entlasten, wenn flankierende Massnahmen die Verkehrsverlagerung unterstützten, schreibt der Zuger Regierungsrat Heinz Tännler. Dabei gelte es, die Vorgaben der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) zu erreichen, damit eine Baubewilligung erlangt werden könne. Konkret schreibt diese Prüfung vor, dass der zentrumsquerende Verkehr in Cham nicht dichter sein darf als 600 Fahrzeuge pro Stunde und Richtung.

Breite Zustimmung zur Bestvariante
Diese Anforderung sei sehr anspruchsvoll, so Tännler. Zumal auch der Ziel- und Quellverkehr in Cham erheblich zu Buche schlägt. «Wir sind deshalb froh, mit dem Modell ‹Autoarmes Zentrum› nun eine breit abgestützte Lösung gefunden zu haben. Die Variante hat im Vergleich zu den übrigen 18 Konzepten, die wir im Verlaufe des öffentlichen Mitwirkungsverfahrens geprüft haben, klar am besten abgeschnitten.» Tännler erinnert daran, dass das ‹Autoarme Zentrum› schon im vergangenen November bei den über 300 Gästen des Verkehrsforums auf breite Zustimmung gestossen sei. Nach weiteren fachlichen Abklärungen stimmte gestern das Begleitgremium dem Vorschlag zu, nur noch diese Bestvariante weiter zu verfolgen.

Mit der Umsetzung des «Autoarmen Zentrums» soll der Durchgangsverkehr auf die Umfahrung gebracht werden. Das Chamer Ortszentrum bleibe aber trotzdem rund um die Uhr erreichbar, so die Idee. Über «Eingangstore« könne man ins Ortszentrum hineinfahren und dieses auch wieder verlassen. Allerdings wäre die Durchfahrt an eine gewisse Aufenthaltsdauer im Zentrum gebunden. Diese Zeitspanne wird noch zu definieren sein. Damit das System greifen könne, erfassen Videokameras die Fahrzeuge an den Ein- und Ausfahrtstoren. Wer die vorgeschriebene Aufenthaltsdauer unterschreitet, muss ein Bussgeld entrichten. Für die Fahrzeuge des öffentlichen Verkehrs und für Velofahrende gelten die Einschränkungen nicht.

Öffentliche Diskussion
Die Arbeit sei aber noch nicht abgeschlossen, so Tännler. «Neben gestalterischen Abklärungen müssen wir insbesondere noch rechtliche Fragen zweifelsfrei klären.» Die laufende Mitwirkung wird bis zur geplanten öffentlichen Auflage des Vorprojekts im Herbst 2014 fortgeführt. Die  Öffentlichkeit wird am dritten Verkehrsforum vom 5. Mai 2014 nochmals Gelegenheit haben, sich zum Modell des «Autoarmen Zentrums» zu äussern. «Dank des Zwischenschrittes mit einer öffentlichen Mitwirkung konnten wir in den vergangenen zwei Jahren nach und nach zu einer tragfähigen Lösung vordringen», sagt Tännler.

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