Kleine Kulturgeschichte des Postenschachers

Wie Zuger zu einer unabhängigen Justiz kommen wollen

Polarisiert: Stefan Thönis Wahlplakat fürs Verwaltungsgericht. (Bild: mam)

Bei der Justizinitiative und der Ersatzwahl ans Verwaltungsgericht müssen sich die Zuger Stimmberechtigten am 28. November mit der Unabhängigkeit der Richter auseinandersetzen. Es gibt eigenwillige Ansichten, wie diese sichergestellt werden kann – empfohlen werden Hinterzimmerabsprachen oder ein Losentscheid.

Stefan Thöni hat Ärger. Der Informatiker aus Steinhausen, seit 2020 mit einem Bachelor-Abschluss in Rechtswissenschaften ausgestattet, kandidiert am 28. November für die Ersatzwahl ans Zuger Verwaltungsgericht. Erneut.

Das passt nicht allen im kleinräumigen Kanton. Wiederholt wurden seine Wahlplakate gestohlen oder beschädigt. Sie zeigen eine Muttersau mit dem Logo aller im Kantonsrat vertretenen Parteien – darunter der Slogan: «Schluss mit dem Postenschacher».

Absprachen seit 30 Jahren

In der Tat sprechen sich die etablierten Zuger Parteien vor der Volkswahl der Richter untereinander ab, und zwar schon seit 1988. Ziel ist es, dass für jeden frei werdenden Posten nur eine Kandidatin oder Kandidat antritt, damit die Wahl still verläuft. Das diene der Unabhängigkeit der Richter, sagte eine im Schachergremium engagierte Person gegenüber zentralplus.

Diana Oswald, Kandidatin der FDP für die Ersatzwahl und Gegnerin von Thöni, erklärt auf ihrer Website, dass Kampfwahlen «oft schwierig zu vereinbaren sind mit der Zurückhaltung, die im Richteramt notwendig ist». Richterinnen und Richter hätten später das Recht unabhängig und ergebnisoffen anzuwenden, «was infrage gestellt ist, wenn sie im Vorfeld zu Themen Stellung beziehen».

Vorwurf des Ämterkaufs

Ganz anders sieht dies Stefan Thöni. Die Richter seien im Gegenteil abhängig von den Parteien, die sie zur Wahl aufstellen. Für parteilose Richter sei es quasi unmöglich, ins Amt gewählt zu werden, weil die Parteien die Posten unter sich verteilten. Und dafür von den Richtern Mandatsabgaben erhöben. «Wenn es sich bei diesem Mechanismus nicht um Ämterkauf handelt, was soll man sich denn sonst unter Ämterkauf vorstellen?», fragt Thöni.

Er weist darauf hin, dass keine Partei bekannt gibt, wie viel ihr die Richter bezahlen müssen. Das Ganze sei «total intransparent».

Für Thöni braucht es für die Unabhängigkeit der Richter ein Ende des Postenschachers. «Mein einziger Hebel dagegen ist, selber zu kandidieren», sagt er.

Adrian Gassers seltsame Idee

Am 28. November gelangt zudem eine eidgenössische Volksinitiative zur Abstimmung, die ebenfalls die Unabhängigkeit der Richter verbessern will. Die Justizinitiative wurde vom streitbaren Unternehmer Adrian Gasser lanciert, der im Kanton Zug als langjähriger Besitzer des Baarer Spinni-Areals bestens bekannt ist. Sie will die Unabhängigkeit der Bundesrichter verbessern, die vom Parlament gewählt werden. Eine Fachkommission soll fähige Kandidaten erküren und die sollen dann per Losentscheid ins Amt kommen.

«Das Problem ist gut erkannt», findet Thöni, «aber die Lösung ist schlecht». Ein Losentscheid würde die demokratische Legitimation der Richter gegenüber der heutigen Situation vermindern.

Volk will an Richterwahl festhalten

In der Anfangszeit des Postenschachers wurde neben der Unabhängigkeit der Richter als Argument für die Absprachen auch angeführt, dass man so die fachliche Qualifikation der Kandidaten sicherstellen könnte. Denn theoretisch konnten auch Laienrichter gewählt werden. Nach der Gesamterneuerungswahl 1998 ergriff der heutige Sicherheitsdirektor Beat Villiger (Die Mitte) die Initiative und schlug dem Kantonsrat per Motion vor, die Volkswahl der Richter abzuschaffen. Nicht etwa weil der Postenschacher den Gedanken der Wahl ad absurdum führt, sondern weil er fand, dass mit dem damals geltenden Proporzwahlrecht von den Parteien ungenügend qualifizierte Richter aufgestellt wurden.

Villiger und seine Mitstreiter von CVP und FDP unterlagen 2000 in einer Volksabstimmung. Der Souverän hatte keine Lust, sein Wahlrecht an den Kantonsrat abzutreten. Indes wurde das Majorzwahlrecht für Richter eingeführt und ihre Amtsdauer verlängert. Anschliessend wurde weiter um die Posten geschachert, doch es gab immer wieder Versuche, die Wählbarkeit der Richter einzuschränken. Ein erstes Mal lehnte dies 2005 eine Mehrheit der Kantonsräte ab. 2011 aber wurde in der Zivil- und Strafrechtspflege die Wählbarkeit von Laien abgeschafft – seither brauchen Kandidatinnen und Kandidaten ein Anwaltsdiplom.

Studentin erregt christdemokratische Gemüter

Da es beim Verwaltungsgericht nach wie vor kein Anwaltsmonopol gab, konnte die Piratenpartei 2016 die Hinterzimmerabsprachen ein erstes Mal stören. Die Studentin Biljana Lukic kandidierte gegen den Christdemokraten Aldo Elsener fürs Präsidium des Verwaltungsgerichts. Ihre ungenügende fachliche Qualifikation erzürnte insbesondere die CVP, die anschliessend stracks daran ging, im Kantonsparlament Wählbarkeitseinschränkungen fürs Verwaltungsgericht zu fordern. Damit scheiterte sie.

Thöni, der auch bei der Piratenpartei war und danach für seine eigene Kleinstpartei Parat mehrfach angetreten ist, nur um stille Wahlen zu verhindern, findet: «Das Volk ist sehr gut in der Lage, die Qualifikation der Kandidierenden zu beurteilen – das zeigen die Wahlresultate.»

Richtig schön geschachert wurde übrigens vor den letzten Gesamterneuerungswahlen der Richter im Jahr 2018. Seither ist es ums Postenschachergremium stiller geworden. Bei Ersatzwahlen trifft man sich nicht mehr physisch, sondern spricht sich per Rundschreiben über E-Mail ab. In der Regel werden alle Mitglieder mit dem Lebenslauf des Kandidierenden versorgt. Das war auch bei Diana Oswald so, die alle Prüfungen mit Bestnote abgeschlossen hatte und als Gerichtsschreiberin am Schweizerischen Bundesgericht in Luzern arbeitet.

Wer aktuell zum Gremium gehört

Beteiligte schildern das Gremium als informelle Gruppe mit oft wechselnder Zusammensetzung. Ein bis zwei Vertreter jeder Partei gehören dazu. Die Personalien der Gruppe geben in der Regel keinen Anlass zur Diskussion – einzig als eine amtierende Regierungsrätin vor einigen Jahren mitschachern wollte, wehrten sich die andern dagegen.

Die Bezeichnung Postenschacherkommission oder Postenschachergremium mögen übrigens nicht alle Beteiligten. Kantonsräte, die Mühe mit Selbstironie haben, sprechen lieber von der Arbeitsgruppe Justizapparat. Überhaupt stellt sich die Frage, ob die Aufsehen erregende Bezeichnung nicht die eigentliche Bedeutung des Gremiums überstrahlt.

Die überparteiliche Richterkommission diene eigentlich nur dazu, die Sitzverteilung in der Justiz im Einklang mit den demokratischen Wähleranteilen der Parteien vorzusehen, sagt ein Mitglied des Gremiums gegenüber zentralplus. Ähnliches passiere ja beim Bund durch die parlamentarische Gerichtskommission. Jedoch könne ein Kandidat mit zehn Unterschriften jederzeit Wahlen herbeiführen. «Die Macht der überparteilichen Richterkommission ist so gesehen gering.»

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