Um Fehlanreize zu verringern

Luzern will Steuertarife für tiefe Einkommen senken

«Arbeit lohnt sich in den meisten Situationen», sagt Sozialdirektor Guido Graf. Doch es besteht noch Luft nach oben. (Bild: jru)

In den meisten Fällen lohnt sich Arbeiten im Kanton Luzern. Zu diesem Schluss kommt ein neuer Bericht. Doch es braucht weitere Anpassungen, um Fehlanreize zu verhindern. Besonders bei den Steuertarifen, bei den Prämienverbilligungen und in der Familienbetreuung.

Die Sozialpolitik im Kanton Luzern ist wirkungsvoll. Zu diesem Schluss kommt der Regierungsrat nach einer Analyse der wichtigsten Kennzahlen. Besonders in den Bereichen Prämienverbilligung und Alimentenbevorschussung habe man Schwelleneffekte reduziert, schreibt der Kanton in einer Mitteilung zum sogenannten Wirkungsbericht Existenzsicherung 2021. Von einem Schwelleneffekt wird gesprochen, wenn mehr Lohn zu einer Reduktion des frei verfügbaren Einkommens führt und damit negative Erwerbsanreize bestehen.

Das heisst im Klartext: Arbeiten lohnt sich im Kanton Luzern in der Regel. Der zuständige Regierungsrat Guido Graf (Mitte) zieht gemäss Mitteilung denn auch eine positive Bilanz: «Die Elemente des Systems der sozialen Sicherheit sind im Kanton Luzern grundsätzlich so aufeinander abgestimmt, dass die Bevölkerung positive Arbeitsanreize hat. Deshalb lohnt sich Arbeit in den meisten Situationen.»

Hier besteht Handlungsbedarf

Der Bericht zeigt aber auch Handlungsbedarf auf. Dieser besteht vor allem dort, wo Leute mit kleinem Portemonnaie höhere Abgaben zahlen müssen. Oder wo unterschiedliche Lebens- und Familienformen sowie die familienergänzende Kinderbetreuung Fragen aufwerfen.

Um sich in diesen Punkten zu verbessern, enthält der Bericht zehn Empfehlungen an Kanton und Gemeinden. Die wichtigsten sind:

  • Steuertarife senken: Haushalte mit tiefen Einkommen sollen steuerlich mehr entlastet werden. Damit will Luzern Fehlanreize reduzieren beim Austritt aus der wirtschaftlichen Sozialhilfe sowie im Zusammenspiel mit den Ergänzungsleistungen zur AHV/IV. Im Fokus stehen Einzelpersonen mit einem Einkommen von rund 40'000 Franken und Ehepaar mit rund 55'000 Franken Jahreseinkommen. Zugute kommen dürfte die geplante Entlastung insbesondere Rentnern.
  • Prämienverbilligung: Weitere Massnahmen zur individuellen Prämienverbilligung. Sie sollen Schwelleneffekte an der Grenze zur wirtschaftlichen Sozialhilfe und die Benachteiligung von Ehepaaren gegenüber Konkubinatspaaren bei der Berechnung des Anspruchs auf Prämienverbilligung verringern.
  • Kinderbetreuung: Es soll auf eine Harmonisierung von Qualität, Aufsicht und Finanzierung der familienergänzenden Kinderbetreuung im Kanton hingewirkt werden. Die Entscheidungsgrundlagen will die Regierung in einem separaten Bericht erarbeiten.

Diese Massnahmen seien kurzfristig mit einem finanziellen Mehraufwand bei den Sozialleistungen respektive mit geringeren Steuereinnahmen verbunden, wird Sozialdirektor Guido Graf in der Mitteilung zitiert. Im Gegenzug fördere die damit verbundene Reduktion von Fehlanreizen die Erwerbsbeteiligung und die finanzielle Eigenverantwortung der Haushalte.

Die Details zu den Massnahmen liegen noch nicht vor. Sie sollen bis zur nächsten Evaluation in sechs Jahren umgesetzt werden.

Verwendete Quellen
  • Medienmitteilung Kanton Luzern
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