BGer zu Dyslexie bei Numerus clausus

Menschen mit einer Lese- und Rechtschreibschwäche, einer Dyslexie, erhalten an verschiedenen Schweizer Universitäten einen Zeitbonus, so dass sie ihren Nachteil bei Prüfungen ausgleichen können. Bei der Zulassungsprüfung für ein Medizinstudium hingegen, beim Numerus clausus, gibt es dies nicht.

Dagegen klagte eine Frau bis vor Bundesgericht. Sie wollte an der Uni Bern Veterinärmedizin studieren.

Das Bundesgericht hat den Fall nun an die Vorinstanz zurückgewiesen. Eine unabhängige Stelle solle klären, ob ein solcher Zeitbonus auch für die Zulassungsprüfung für das Medizinstudium möglich wäre. Eine solche Einschätzung von Fachpersonen fehle bisher.

Quelle:swisstxt
BGer zu Dyslexie bei Numerus clausus
0 Kommentare
Apple Store IconGoogle Play Store Icon