Polizisten mit Nudelholz bedroht

Zuger Strafgericht verurteilt Psychiatrie-Patienten

Durch Entscheide des Zuger Verwaltungsgerichts wurde publik, dass die Klinik Zugersee, Oberwil, in zwei Fällen die formellen Vorgaben für eine Zwangsmedikation nicht einhielt. (Bild: Andreas Busslinger)

Ein Patient ist aus seinem Zimmer der Klinik Zugersee gestürmt und hat mit einem Nudelholz um sich geschlagen. Auch die zugezogenen Polizisten hat er damit bedroht. Deshalb musste er sich vor dem Zuger Strafgericht verantworten.

Ein Psychiatrie-Patient hat sich am Montag vor dem Zuger Strafgericht verantworten müssen. Hintergrund ist ein Zwischenfall in der Klinik Zugersee vom November 2020.

Mit Nudelholz um sich geschlagen

Damals ist der 46-Jährige aufgebracht aus seinem Zimmer gestürmt, hat sich ein Nudelholz geschnappt und damit um sich geschlagen, wie «CH Media» schildert. Das Pflegepersonal auf der Station zieht die Polizei hinzu.

Doch die Situation eskaliert weiter: Er zertrümmert mehrere Fensterscheiben und das Nudelholz. Mit dem spitzen Ende bedroht er die Polizistinnen und schreit, er werde ihnen die Köpfe einschlagen. Schliesslich gelingt es den Polizisten, ihn zu bewältigen.

Therapie verordnet

Das Zuger Strafgericht hat ihn deshalb wegen Sachbeschädigung, Drohung sowie mehrfacher Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte verurteilt. Als Strafe hat es eine unbedingte Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 30 Franken gesprochen. Diese gelte aufgrund einer 90-tägigen Untersuchungshaft jedoch als verbüsst und wird nicht mehr vollzogen, wie das Nachrichtenportal schreibt.

Viel wichtiger sei nämlich seine Therapie. Das Gericht hat ihn dazu verurteilt, die ambulante Therapie, die er wegen seiner posttraumatischen Belastungsstörung besucht, weiterzuführen. Ganz im Sinne des Angeklagten: Vor Gericht habe die Verteidigung angekündigt, nicht in Berufung zu gehen.

Erst kürzlich stand die Klinik Zugersee in den Schlagzeilen. Dies, weil sie wiederholt wegen Fällen von Zwangsmedikationen vor Gericht war (zentralplus berichtete).

Verwendete Quellen
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