In eigener Sache: Shitstorm nach «Jerusalema»-Bericht

Wer kritisch berichtet, wird von der Zuger Polizei an den Social Media-Pranger gestellt

Nach einem kritischen Bericht über den Umgang der Zuger Polizei mit Urheberrechten, hat diese am letzten Wochenende zu einem Gegenschlag ausgeholt. Sie behauptet in einer „Richtigstellung“ auf Social Media, zentralplus habe nicht sauber recherchiert. Wir legen offen, wie der Artikel entstanden ist, welche Fragen nicht beantwortet wurden und wie ein unabhängiger Medienanwalt den Fall einschätzt. […]

Nach einem kritischen Bericht über den Umgang der Zuger Polizei mit Urheberrechten, hat diese am letzten Wochenende zu einem Gegenschlag ausgeholt. Sie behauptet in einer „Richtigstellung“ auf Social Media, zentralplus habe nicht sauber recherchiert. Wir legen offen, wie der Artikel entstanden ist, welche Fragen nicht beantwortet wurden und wie ein unabhängiger Medienanwalt den Fall einschätzt.

Millionen von Menschen haben das Tanz-Video gesehen. Der Film, den die Zuger Polizei für die «Jerusalema-Challenge» produziert hat, ist ein echter Hit. Eine sympathische Aktion, die weltweit ein Schmunzeln ausgelöst haben dürfte (zentralplus berichtete). Trotz den düsteren Corona-Zeiten wird getanzt – das ist die Botschaft der Internet-Bewegung, die um die ganze Welt geht.

Aber wie läuft das eigentlich mit den Urheberrechten, wenn ein Song plötzlich zum weltweiten Hype wird? Diese Frage dürfte wohl einige Laien beschäftigen, die sich für solche Trends interessieren. Unser Autor Beat Holdener ist ihr nachgegangen – und hat am Dienstag eine entsprechende Anfrage an die Suisa und die Medienstelle der Zuger Polizei geschickt.

Letztere antwortete erst tags darauf gegen Mittag. Man stehe mit dem zuständigen Verlag in Kontakt und es sei alles in die Wege geleitet. Die abschliessenden Formalitäten sowie die Abrechnung seien noch ausstehend, hiess es in der 3-sätzigen Stellungnahme.

Screenshot aus dem Mail von Polizeisprecher Frank Kleiner an zentralplus-Journalist Beat Holdener. Kleiner bestätigt: am Mittwoch, 20. Januar, hatte die Zuger Polizei die Rechte für das Video, welches bereits am 13. Januar publiziert worden war, noch nicht.

Das Video war schon eine Woche online

Dies sorgte auf der Redaktion von zentralplus für einiges Erstaunen. Immerhin war das Video zu jenem Zeitpunkt bereits seit einer Woche im Netz – und eine Bewilligung durch den Verlag ist eine Voraussetzung für die Verwendung des Liedes. Eine Verwendung ohne Zustimmung kann vom Urheber grundsätzlich eingeklagt werden. Hat die Zuger Polizei dies in Kauf genommen?

Journalist Beat Holdener wollte es daraufhin genauer wissen. Umgehend – sprich noch am Mittwoch – fragte er bei der Medienstelle nach mehr Details. Unter anderem wollte er wissen, wann genau die Anfrage bei den Urhebern gemacht wurde. Zudem fragte er, wie die Zuger Polizei die Missachtung von Rechten als Institution legitimiert, die eigentlich für deren Einhaltung und Durchsetzung verantwortlich ist?

Die unbequemen Fragen blieben offen

Die Fragen blieben bis heute unbeantwortet. Stattdessen schickte die Zuger Polizei am Freitag eine Stellungnahme, wonach die erforderlichen Zustimmungen inzwischen eingeholt worden seien, mit der Suisa aber noch kein Kontakt aufgenommen worden sei.

Fakt ist und bleibt: Zum Zeitpunkt der Publikation hatte die Polizei diese Bewilligung nicht. Und genau das schrieb unser Autor in seinem Artikel (zentralplus berichtete).

Bereits vor der Publikation versuchte der Zuger Sicherheitsdirektor Beat Villiger die Veröffentlichung des Artikels telefonisch zu verhindern. Was aber danach folgte, ist zumindest sehr irritierend, wenn nicht sogar erschreckend.

Fake-News-Vorwürfe an zentralplus

Am Samstag publizierte die Zuger Polizei auf sämtlichen Social-Media-Kanälen sowie per Medienmitteilung eine «Richtigstellung». Obwohl die Medienstelle vorgängig am Artikel keine Fehler geltend gemacht hatte, wurde nun suggeriert, die Berichterstattung sei falsch.

Man distanziere sich in «aller Form» von der Berichterstattung, heisst es darin. zentralplus habe die Zuger Polizei zu Unrecht beschuldigt, Urheberrechte verletzt zu haben. Dass die Lizenzen nun eingeholt worden seien, habe nicht «vollständig Eingang in die Berichterstattung» gefunden.

«Wenn ein Stück verwendet wird, braucht es eine Lizenz. Und es ist die Idee, dass man diese vorher einholt.»

Martin Steiger, Experte für Medienrecht

Beides stimmt nicht. zentralplus hat nie geschrieben, es läge eine Urheberrechtsverletzung vor – und zudem wurden sämtliche Stellungnahmen der Zuger Polizei in dem Artikel von Beat Holdener verwendet.

Zuger Polizei lässt diffamierende Kommentare stehen

Das Schreiben der Zuger Poizei tat dennoch seine Wirkung. Fast 180 Kommentare gab es dazu auf Facebook. Der Artikel wurde als armselig und peinlich bezeichnet – und zentralplus als «Gerüchteschleuder».

Im zentralplus-Artikel steht, die Zuger Polizei nehme es mit den Urheberrechten nicht allzu genau. Denn: Die Zuger Polizei hat das Video veröffentlicht, ohne im Besitz der dafür nötigen Lizenz zu sein.

zentralplus hat den Medienanwalt Martin Steiger als unabhängige Instanz befragt, ein schweizweit bekannter und oft zitierter Experte für Recht im digitalen Raum. Er bestätigt die Einschätzung von zentralplus bezüglich Urheberrecht.

Reihenfolge ist klar: Erst Rechte einholen, dann verwenden

«Wenn ein Stück verwendet wird, braucht es eine Lizenz. Und es ist die Idee, dass man diese vorher einholt.» Die Reihenfolge sei klar: «Erst Rechte einholen, dann verwenden. Sonst riskiert man eine Urheberrechtsverletzung. Für die Polizei gilt diesbezüglich das Gleiche wie für alle anderen auch.»

Es sei schwierig, zu guten Konditionen an die Rechte für Musik zu kommen. Dabei handle es sich um ein «typisches Alltagsproblem». «Bei bekannten Stücken ist es oft nicht möglich oder sehr teuer. Holt man die Rechte jedoch nicht ein, kann es sein, dass man abgemahnt wird – oder teils gesperrt von Youtube.»

«Wenn man sich im Nachhinein einig wird, dann liegt keine Urheberrechtsverletzung mehr vor.»

Martin Steiger

Wenn ein Stück ohne vorgängiges Einverständnis verwendet wird, wird in der Praxis oft ein sogenannter «Verletzterzuschlag» vereinbart. Sprich: Es wird zusätzlich ein Betrag bezahlt, um die Urheberrechtsverletzung zu «heilen». Steiger sagt dazu: «Das kann durchaus so laufen, aber man kann sich nicht darauf verlassen, dass der Rechteinhaber einverstanden ist.» Richtig ist: «Wenn man sich im Nachhinein einig wird, dann liegt keine Urheberrechtsverletzung mehr vor.»

Befremdlicher Umgang mit kritischer Berichterstattung

Etwas anderes hat zentralplus nie behauptet. Die Zuger Polizei und die Sicherheitsdirektion haben auf die geäusserte Kritik aber nicht nur einfach sehr empfindlich reagiert. Einem seriösen Medium vorzuwerfen, es verbreite Fake News, wenn es berechtigte Kritik anbringt, trifft den unabhängigen Journalismus ins Herz. Eine Methode, die bisher vor allem aus totalitären Staaten oder dem Trump'schen Amerika bekannt war, scheint nun also in der Zentralschweiz angekommen zu sein.

Wer kritisch berichtet, wird von der Zuger Polizei an den Social Media-Pranger gestellt
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