Die Stadt Luzern will die Anzahl privater Beistände massiv ausbauen. Damit diese Privaten in Zukunft im Rahmen des Erwachsenenschutzes vermehrt Mandate übernehmen können, hat die Stadt Luzern eine neue Fachstelle geschaffen. Gefragt sind Menschlichkeit und Begleitung.
Damit sich Berufsbeistände vermehrt auf die anspruchsvollen und komplexen Mandate im Kindes- und Erwachsenenschutz konzentrieren können, sollen die weniger schwierigen Fälle an private Mandatsträger und Mandatsträgerinnen, sogenannte «PriMas», abgegeben. Gemäss Sozialdirektor Martin Merki gibt es in Luzern aktuell aber zu wenig dieser PriMas. Gerade einmal 115 der insgesamt 1’054 Mandate im Erwachsenenschutz, also 11 Prozent, werden in der Stadt Luzern von ihnen betreut. In anderen Gemeinden betrage dieser Anteil zwischen 20 und 30 Prozent, vergleicht Martin Merki und fügt an: «Der sehr geringe Anteil ist ein unbefriedigender Zustand.»
Die Stadt Luzern will die Anzahl privater Beistände bis 2018 von gegenwärtig 100 auf 260 Personen ausbauen. Dabei sollen keine Mandate von Berufsbeiständen auf neue PriMas übertragen werden, sagt Bettina Bannwart, Vizepräsidentin der KESB Stadt Luzern. Für die Fachstelle im Einsatz stehen vorerst zwei Personen. Nach zwei Jahren will die Stadt eine Zwischenbilanz ziehen.
Mehr Zeit für Hilfsbedürftige
Mit dieser Fachstelle reagiert die Stadt nicht nur auf den gesetzlichen Auftrag, die PriMas fachlich zu betreuen. Gleichzeitig besteht bei ihnen das grosse Bedürfnis nach mehr Betreuung und Begleitung durch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB), die die Massnahmen anordnet.
Martin Merki streicht drei Vorteile von PriMas heraus: Sie könnten mehr Zeit für die hilfsbedürftigen Personen aufwenden, sie verringerten die Distanz zwischen den Behörden und der Gesellschaft und sie würden drittens mittelfristig «zu einer geringeren Kostensteigerung beim Erwachsenenschutz beitragen». Er fügte an, dass PriMas dabei aber keineswegs die Berufsbeistände ersetzen würden, weil diese weiterhin die anspruchsvollen und komplexen Mandate führten.
Diejenigen Mandate, welche die Stadt an PriMas abgeben will, sollen sich ausschliesslich auf hilfsbedürftige Erwachsene beziehen. Bisher stammten private Beistände vor allem aus dem sozialen Umfeld von betroffenen Personen, erklärt Fachstellenleiterin Rogger. Weil aber immer öfter Personen ohne soziale Netzwerke einen Beistand benötigten oder im sozialen Umfeld einer hilfsbedürftigen Person niemand die Funktionen eines Beistands übernehmen könne, seien die Behörden auf Freiwillige angewiesen. Diese wolle die Fachstelle nun gezielt angehen.
Entgelt soll nicht im Vordergrund stehen
Pro privater Beistand sollen maximal fünf Mandate vergeben werden. Der Aufwand werde zwar entschädigt, ein berufliches oder finanzielles Standbein könnten sich die Freiwilligen damit aber nicht aufbauen, sagt Bettina Bannwart, Vizepräsidentin der KESB Stadt Luzern. «Wir möchten Personen ansprechen, die Menschlichkeit und Begleitung weitergeben wollen», sagt Bannwart.
Damit es zwischen betreuten Personen und deren Beiständen nicht zu Konflikten kommt, prüft die Fachstelle die interessierten Privaten tiefgründig. Neben einer schriftlichen Bewerbung findet ein persönliches Gespräch statt. Zudem wird ein guter Leumund verlangt und es müssen Auszüge aus dem Betreibungs- und dem Strafregister eingereicht werden. Wird einem privaten Mandatsträger eine Beistandschaft zugeteilt, wird diese nach einem Jahr detailliert überprüft.
Die Arbeit der Beistände |
Seit jeher unterstützen Privatpersonen freiwillig Menschen, die beispielsweise aufgrund von psychischer oder physischer Krankheit, Behinderung oder sozialen Problemen hilfsbedürftig geworden sind. Menschen, welche mit den Aufgaben des täglichen Lebens nicht mehr zurechtkommen, haben einen gesetzlichen Anspruch auf Unterstützung und Hilfe, wenn nötig in Form einer Beistandschaft. Die Arbeit von PriMas umfasst den persönlichen Kontakt mit der hilfsbedürftigen Person sowie administrative und organisatorische Hilfestellungen. Dies kann zum Beispiel das Ausfüllen einer Steuererklärung, die Regelung finanzieller Belange, die Begleitung bei Arztbesuchen oder die Organisation von Unterstützungsmassnahmen beinhalten. Um als Beiständin oder Beistand tätig zu sein, braucht es gemäss Susu Rogger, Leiterin der Fachstelle, hohe Sozial- und Selbstkompetenzen und die Bereitschaft, sich für mindestens vier Jahre zu verpflichten. Grundkenntnisse in Zahlungsverkehr und Buchhaltung, gute Deutschkenntnisse und PC-Anwenderkenntnisse sind ebenfalls wichtig. Auch ein guter Leumund ist Voraussetzung. Für Interessierte finden am Dienstag, 23. September, und Donnerstag, 25. September, Informationsabende statt. Anmeldungen nimmt Susu Rogger unter 041 208 73 54 oder per E-Mail auf [email protected] entgegen. |
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